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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Hinrichtung von sechs Männern in Afghanistan

08.10.2014 - Pressemitteilung

Anlässlich der Hinrichtung von sechs Männern in Afghanistan erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (08.10.):

Die brutale Vergewaltigung mehrerer Frauen im September in Paghman, Afghanistan, hat mich zutiefst erschüttert. Für die gewalttätigen und menschenverachtenden Verbrechen müssen die Täter zur Verantwortung gezogen werden. Die Hinrichtung von fünf Männern für diese Tat verurteile ich dennoch scharf. Gleiches gilt für die heute ebenfalls vollzogene Hinrichtung eines wegen anderer Vergehen verurteilten Mannes.

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche, grausame und unmoralische Art der Bestrafung. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Ihre Anwendung ist in ihrer Unumkehrbarkeit besonders erschütternd, wenn – wie in diesem Fall – die Grundsätze eines fairen Verfahrens verletzt wurden. Zwei Gerichtsinstanzen und der Oberste Gerichtshof haben innerhalb von gerade einmal drei Wochen fünf Todesurteile ausgesprochen oder bestätigt. Es gibt auch Zweifel an der Vertretung durch einen adäquaten Rechtsbeistand.

Ich appelliere an alle Verantwortlichen in Afghanistan, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen, ein entsprechendes Moratorium in Kraft zu setzen und sich dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe anzuschließen.

Hintergrund:

In Afghanistan sind am 08.10. sechs zum Tode verurteilte Männer hingerichtet worden. Fünf der Männer waren des bewaffneten Raubes, Entführung und Vergewaltigung an einer Gruppe Frauen in Paghman in der Nähe von Kabul für schuldig befunden worden. Die Tat erregte in Afghanistan großes öffentliches Aufsehen und Empörung; die Öffentlichkeit forderte rasch die Todesstrafe. Die Gerichtsverhandlung wurde teilweise im Fernsehen übertragen und von vielen Afghanen live verfolgt. Von der erstinstanzlichen Anklage zur Bestätigung der Todesurteile durch den Obersten Gerichtshof vergingen knapp drei Wochen. Am selben Tag wie die fünf Verurteilten im Paghman-Fall wurde ein weiterer Mann hingerichtet, dem Entführung, Mord und Verbindungen zur organisierten Kriminalität zur Last gelegt wurden.

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