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Menschenrechtsbeauftragter zum Internationalen Tag gegen Rassismus

21.03.2014 - Pressemitteilung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus (21.03.2014):

Der weltweite Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung ist ein besonders wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Kultur, ihres Glaubens, Geschlechts oder ihrer Überzeugungen bedeutet eine Missachtung der Grundrechte eines jeden Individuums. Rassismus verletzt die Würde des Menschen.

Die Pflicht, sich für die Achtung der Menschenwürde einzusetzen, ist jedoch nicht allein auf das Ausland beschränkt. Auch in Deutschland müssen wir den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung verstärken. Dies ist uns auch in den letzten Jahren nicht immer gelungen. Im Rahmen des Universal Periodical Review sind beispielsweise die Aufarbeitung der Verbrechen der NSU, das noch immer angewandte „Racial Profiling“ sowie der Umgang mit Asylsuchenden auf internationale Kritik gestoßen.

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus möchte ich an die besondere Wichtigkeit des Kampfes gegen Rassismus und Diskriminierung im Alltag erinnern. Rassismus ist in vielen Situationen leider mehr Regel als Ausnahme. Ich fordere daher den konsequenten Einsatz für die Achtung der Würde jedes einzelnen Menschen.

Hintergrundinformationen:

Der jährlich am 21. März begangene Tag gegen Rassismus soll an den ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen erinnern: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Das Datum geht auf eine Demonstration im südafrikanischen Sharpeville zurück, die sich gegen die Apartheidgesetze richtete. Die friedlich Demonstrierenden wurden von Polizisten blutig niedergeschlagen: 69 Menschen starben, 180 wurden zum Teil schwer verletzt. In Reaktion auf das Massaker riefen die Vereinten Nationen sechs Jahre später, am 21. März 1966, den „Internationalen Tag zur Überwindung von Rassendiskriminierung“ aus. Seither soll er sowohl an die Opfer der Sharpeville-Demonstration erinnern, als auch an die Menschen, die tagtäglich rassistisch motivierten Taten ausgesetzt sind.

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