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Menschenrechtsbeauftragter zum Vorhaben eines „Anti-Homosexualitätsgesetzes“ in Uganda

17.02.2014 - Pressemitteilung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe erklärte heute (17.02.2014) zum Vorhaben eines „Anti-Homosexualitätsgesetzes“ in Uganda:

Ich bin sehr bestürzt, dass der ugandische Präsident Museveni ein Gesetz unterzeichnen will, nach dem Homosexualität mit bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Besonders schockierend ist es, dass er seine Entscheidung auf die angeblich sozial bedingten Ursachen für die Verbreitung von Homosexualität in der Gesellschaft stützt.

Menschenrechte sind unteilbar. Alle Menschen haben ein verbrieftes Recht auf Schutz vor Diskriminierung, Verfolgung und Gewalt, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität.

Uganda ist durch die eigene Verfassung und internationale Abkommen verpflichtet, den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. Ich fordere Präsident Museveni auf, seine Entscheidung zu revidieren und dieses Gesetz nicht zu unterschreiben.

Hintergrund:

Homosexuelle Handlungen sind in Uganda, wie in weltweit 79 Staaten, unter Strafe gestellt. Allerdings sind in den letzten Jahren keine Verurteilungen aufgrund dieses Straftatbestandes bekannt geworden. Ein neues Anti-Homosexualitätsgesetz soll nun das mögliche Strafmaß verschärfen. Am 20.12.2013 hatte das ugandische Parlament den Gesetzentwurf verabschiedet. Präsident Museveni hatte sich bisher gegen eine Unterzeichnung ausgesprochen, kündigte jedoch am 14.02.2014 an, das Gesetz unterzeichnen zu wollen, nachdem ihm medizinische Experten berichtet hätten, dass Homosexualität ein soziales, nicht genetisch bedingtes Phänomen darstelle.

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