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Außenminister Steinmeier zum Kabinettsbeschluss über vorläufige Anwendung des Arms Trade Treaty

22.01.2014 - Pressemitteilung

Außenminister Frank-Walter Steinmeier erklärte heute (22.01.) in Montreux:

Der internationale Waffenhandelsvertrag ist eine wichtige Wegmarke bei der Regulierung des weltweiten Waffenhandels. Deutschland geht bei seiner Anwendung voran. Damit wollen wir andere Staaten überzeugen, mitzuziehen, um die Welt ein Stück sicherer zu machen.

Mit dem Arms Trade Treaty (ATT) stellen wir uns der völlig unkontrollierten Weiterverbreitung von kleinen und leichten Waffen entgegen, die zur Eskalation so vieler Konflikte beiträgt. Der Vertrag setzt erstmals globale, verbindliche Mindeststandards für den internationalen Handel mit konventionellen Waffen, von der Pistole bis zum Panzer.

Heute hat das Kabinett beschlossen, die Regelungen des internationalen Waffenhandelsvetrages vorläufig anzuwenden. Deutschland hat den Vertrag zur Regulierung des Waffenhandels seit Beginn des Verhandlungsprozesses im Jahr 2006 mit Nachdruck unterstützt.

Deutschland gehörte auch zu den ersten Unterzeichnern des Arms Trade Treaty. Das entsprechende deutsche Vertragsgesetz trat nach einstimmiger Annahme im Bundestag bereits am 26. Oktober 2013 in Kraft. Deutschland wird die Ratifikationsurkunde hinterlegen, sobald ein dafür noch erforderlicher EU-Beschluss vorliegt, mit dem im Frühjahr 2014 zu rechnen ist. In diesem Zuge wird die Bundesregierung auch die Erklärung über die vorläufige Anwendung abgeben. Damit wird Deutschland den Kern des Vertrags – Artikel 6 und 7, die Kriterien für die Prüfung von Ausfuhranträgen bei Waffenexporten festlegen – vorläufig anwenden.

Die UN-Generalversammlung hat den Vertrag zur Regulierung des internationalen Waffenhandels (Arms Trade Treaty) am 2. April 2013 mit großer Mehrheit angenommen. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald er von 50 Staaten ratifiziert wurde. Bislang haben 116 Staaten den Arms Trade Treaty unterzeichnet; neun Staaten haben ihn ratifiziert. Der Vertrag erstreckt sich u.a. auf schwere Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und Raketen sowie auf kleine und leichte Waffen. Er sieht unter anderem vor, dass Lieferstaaten vor dem Export prüfen müssen, ob mit den Waffen Menschenrechte oder das humanitäre Völkerrecht ernsthaft verletzt werden können.

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