Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 31.10.2025
- Ankündigung neuer US-Atomwaffentests
- Verletzung der Souveränität des Libanons durch Israel
- Aussagen der Bundesregierung im April 2024 im Verfahren vor dem IGH wegen Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen
- Situation afghanischer Geflüchteter in Pakistan und Afghanistan mit einer Aufnahmezusage im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms
- Situation des ehemaligen Leiters des afghanischen Generalkonsulats in Bonn
- Schäden durch den Hurrikan „Melissa“
- Angekündigter Ausstieg Lettlands aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- Rückführungen nach Syrien
- Reise des Bundeskanzlers in die Türkei
Ankündigung neuer US-Atomwaffentests
Frage
US-Präsident Donald Trump hat den sofortigen Beginn neuer US-Atomwaffentests angekündigt. Er begründet diesen Schritt mit den Testprogrammen anderer Länder. Wie sieht die Bundesregierung diese Ankündigung?
Deschauer (AA)
Der Außenminister hat sich gestern im Rahmen seiner Nahostreise auf eine von einem ihrer Kollegen gestellte Frage schon dazu geäußert und gesagt, dass er die Äußerung des US-Präsidenten als Reaktion auf die von Russland durchgeführten Tests von nuklear betriebenen Trägersystemen für Nuklearwaffen verstehe. Er hat auch erläutert ‑ das möchte ich jetzt auch hier tun ‑, dass man die Konkretisierung dieser Äußerungen natürlich noch abwarten müsse, bevor man sich dazu näher positioniere ‑ das will ich auch hier betonen ‑, und dass wir natürlich mit unseren amerikanischen Partnern im Gespräch seien.
Der Außenminister hat auch noch einmal darauf hingewiesen, dass es entscheidend sei, dass sich alle fünf Nuklearwaffenstaaten weiterhin an die jeweiligen Teststoppmoratorien hielten. Bekanntermaßen ist Nordkorea der einzige Staat, der im 21. Jahrhundert Nukleartests durchgeführt hat. Insofern geht die Aufforderung insbesondere an das nordkoreanische Regime.
Verletzung der Souveränität des Libanons durch Israel
Frage
Frau Deschauer, in seiner Pressekonferenz mit seinem libanesischen Amtskollegen sagte Außenminister Wadephul, die israelischen Verletzungen der Souveränität des Libanons seien inakzeptabel. Wird Ihrer Information nach Minister Wadephul, die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt dieses Thema mit der israelischen Regierung ansprechen? Wenn ja, wann?
Deschauer (AA)
Womöglich sind sie etwas besser und aktueller informiert als ich. Denn diese Pressekonferenz bzw. die Statements finden gerade statt, wenn ich es recht sehe. Ich habe noch kein „readout“. Deswegen möchte ich sehr grundsätzlich sagen: Ich denke, wir als Bundesregierung haben immer auf unsere Besorgnis angesichts der Lage in der Region, aber auch im Libanon hingewiesen und darauf, dass Stabilität für dieses Land extrem wichtig ist. Das war mit Sicherheit auch Gegenstand der Gespräche, die der Außenminister jetzt geführt hat. Ich war nicht dabei und kann deswegen nicht ganz so aktuell davon berichten, wie ich es gern täte. All diese Fragestellungen finden eigentlich immer Eingang in die Gespräche, die wir mit unseren internationalen Ansprechpartnern führen.
Nun führt die jetzige Reise den Außenminister ‑ ich hatte das am Mittwoch vorgestellt ‑ nach Jordanien und Syrien, wo er gestern war, heute nach Libanon und morgen nach Bahrain. Insofern steht dieses Mal kein Reiseabschnitt in Israel auf der Agenda des Außenministers. Aber natürlich spielen der regionale Kontext und die Sicherheitslage der ganzen Region eine Rolle.
Sollte ich im Laufe der nächsten Viertelstunde noch ein „readout“ des Statements bekommen, aus dem ich Ihnen noch mehr erläutern kann, täte ich das gern.
Aussagen der Bundesregierung im April 2024 im Verfahren vor dem IGH wegen Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen
Frage
Der „stern“ berichtete heute Morgen, dass die Bundesregierung ihre Aussage im Verfahren wegen Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen im April 2024 bezüglich Waffenlieferungen an Israel im Einvernehmen mit Israel getätigt habe.
An das Verteidigungsministerium: Wie und worüber wurde das Einvernehmen eingeholt?
Harms (BMVg)
Sie müssten mich aufklären. Ich habe die Hintergründe jetzt nicht präsent. Vielleicht können Sie Ihre Frage konkretisieren. Ehrlich gesagt, sehe ich nicht, wo das Verteidigungsministerium betroffen wäre.
Zusatz
Aus Dokumenten aus dem Verteidigungsministerium geht hervor, dass man die Aussagen vor dem IGH im Einvernehmen mit Israel getätigt hat.
Harms (BMVg)
Dazu kann ich ad hoc keine Stellung beziehen. Ich bitte um eine schriftliche Anfrage; dann werden wir den Sachverhalt klären.
Zusatzfrage
Ja, vielleicht können Sie die Antwort nachreichen.
An das Auswärtige Amt: Die Dokumente ließen Zweifel an der Vollständigkeit der Aussagen in Den Haag aufkommen, schreibt der „stern“. Waren die Aussagen des Auswärtigen Amts vor dem IGH im April 2024 vollständig und vollumfänglich?
Deschauer (AA)
Auch wenn wir Berichterstattung üblicherweise nicht kommentieren, müsste ich sie mir erst einmal anschauen. Sie liegt mir jetzt nicht vor. Ich gehe davon aus, dass das Auswärtige Amt für die Bundesregierung nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet hat, wie wir es üblicherweise tun.
Zusatz
Auch in diesem Fall bitte ich um eine Nachreichung.
Situation afghanischer Geflüchteter in Pakistan und Afghanistan mit einer Aufnahmezusage im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms
Frage
Angesichts des Flugs, der gestern angekommen ist, bin ich daran interessiert, von Ihnen, Frau Deschauer, den aktuellen Stand zu hören. Vielleicht können Sie sagen, wie viele Menschen, die in den Aufnahmeverfahren sind, jetzt noch in Pakistan sind. Gab es dabei Veränderungen? Gab es Veränderungen bei denjenigen, die abgeschoben wurden oder aus Afghanistan wieder nach Pakistan zurückkehren konnten?
Meine zweite Frage geht zusätzlich auch an das BMI. Wenn es bei der Vereinbarung mit der pakistanischen Regierung bleibt, gibt es noch zwei Monate Zeit, um eine Lösung für die verbliebenen 1900 Menschen ‑ oder wie viele auch immer es sind ‑ zu finden. Wenn es in dem Tempo weitergeht wie derzeit, dann scheint das kaum möglich zu sein. Wie stellen Sie sich vor, das bis Jahresende zu lösen? Läuft das so weiter, oder erwarten Sie noch eine Änderung?
Deschauer (AA)
Gegebenenfalls müsste ich aktuellere Zahlen erfragen. Aber gemäß dem, was mir als aktueller Stand vorliegt, sprechen wir von ungefähr 2100 Personen, die sich weiterhin in Pakistan aufhalten. Ich kann von keinen weiteren Abschiebungen berichten. Kurzzeitige Inhaftierungen konnten frühzeitig beendet werden. Personen befinden sich in der Unterbringung durch unseren Dienstleister. Sie wissen, dass wir uns als Bundesregierung dafür einsetzen.
Bowinkelmann (BMI)
Wir haben in Pakistan noch 1021 Personen im Bundesaufnahmeprogramm. Auf der Menschenrechtsliste, im Überbrückungsprogramm haben wir 650 Personen und nach dem Ortskräfteverfahren 219 Personen. Die Angaben umfassen immer alle Personen im Familienverbund, also nicht nur die Hauptpersonen. Aber noch einmal der Hinweise: Diese Zahlen sind weiterhin sehr dynamisch.
Zu Ihrer zweiten Frage: Es bleibt dabei, dass wir die Aufnahmeverfahren so schnell, wie es geht, aber auch gründlich, vor allen Dingen mit Blick auf die Sicherheitsüberprüfung, durchführen. Die Tatsache, dass die Mitarbeitenden der Geschäftsbereichsbehörden jetzt vor Ort sind, dass derzeit alle Schritte in diesen Verfahren durchgeführt. werden und dass Einreisen stattfinden, wie wir an dem Flug, der gestern stattgefunden hat, sehen, zeigt dies.
Zusatz
Ihre Zahlen passen nicht zusammen. Die Zahlen, die Sie genannt haben, Herr Bowinkelmann, ergeben in Summe weniger als die 2100, von denen Frau Deschauer in Pakistan gesprochen hat.
Bowinkelmann (BMI)
Genau. Ich habe Ihnen die aktuellen Zahlen mitgeteilt. Aber noch einmal der Hinweis, dass sich die Lage vor Ort natürlich dynamisch entwickelt und die Zahlen deswegen ein wenig schwanken können.
Frage
Was ist denn dynamisch, da Frau Deschauer ja sagte, es habe keine weiteren Abschiebungen gegeben?
Bowinkelmann (BMI)
Ich habe eben die unterschiedlichen Verfahren aufgelistet, in denen sich die Personen befinden. Für alle Verfahren gilt, dass eine Aufnahmezusage und die Verbindlichkeit diesbezüglich geprüft wird. Natürlich gibt es auch immer eine Dynamik in Bezug darauf, ob Personen aus dem Verfahren ausscheiden oder ob sie hier einreisen, oder in Bezug auf weitere Gründe.
[…]
Frage
[…]
Herr Bowinkelmann, können Sie ausschließen, dass die Zahlendifferenz dadurch zustande kommt, dass Sie diejenigen herausrechnen, bei denen Sie sozusagen einen Negativbescheid erstellt haben, im Sinne von: „Es gibt keine valide Aufnahmezusage“?
Bowinkelmann (BMI)
Ich verstehe nicht ganz, wie das im Widerspruch zu dem, was ich gerade gesagt habe, stehen könnte.
Zusatz
Das heißt, es könnte tatsächlich sein, dass durch die entsprechende Bescheidung das Delta zwischen den in Pakistan aufhältigen Personen und den noch im Verfahren befindlichen Personen auftritt.
Bowinkelmann (BMI)
Noch einmal grundsätzlich: Das ist eine der Möglichkeiten, aber es ist auch so, dass die Personen nicht einer gewissen Meldepflicht unterliegen. Das heißt, dass es immer so sein kann, dass diese Zahlen schwanken.
Situation des ehemaligen Leiters des afghanischen Generalkonsulats in Bonn
Frage
Der bisherige Generalkonsul Afghanistans in Deutschland hat seinen Posten verlassen. Muss er jetzt ausreisen, zurück nach Afghanistan oder wohin auch immer?
Deschauer (AA)
Fragen der Ausreise betreffen nicht das Auswärtige Amt, denke ich. Vielleicht müssen Sie Ihre Frage noch präzisieren.
Zusatz
Nein.
Deschauer (AA)
Generalkonsul , welche Örtlichkeit?
Zusatzfrage
Wie bitte?
Deschauer (AA)
Die Örtlichkeit des Generalkonsulats.
Zusatzfrage Steinkohl
Die Frage ist, ob er, nachdem er den Posten verlassen hat, ausreisen muss oder ob er in Deutschland bleiben kann.
Deschauer (AA)
Dann müsste sich, denke ich, das BMI dem zuwenden.
Bowinkelmann (BMI)
Ich kann Ihnen jetzt hier nicht sagen, wie der Aufenthaltsstatus dieser Person ist. Falls wir diesbezüglich etwas nachreichen können, tun wir das natürlich. Ich gehe davon aus, dass sich diese Frage erst einmal nicht stellt. Grundsätzlich wäre natürlich das jeweilige Land zuständig. Aber wir reichen gegebenenfalls etwas nach.
Zusatzfrage
Kurze Nachfrage ans Auswärtige Amt: Nach eigenen Angaben hat er dem Auswärtigen Amt Daten und Dokumente überlassen, damit diese nicht den nun von den Taliban entsandten Diplomaten in die Hände fallen. War das so, und worum ging es dabei?
Deschauer (AA)
Ihrem Fragezirkel entnehme ich inzwischen, dass Sie vermutlich von dem afghanischen Generalkonsulat in Bonn sprechen. Das afghanische Generalkonsulat Bonn steht unter der Aufsicht der Botschaft Berlin. In diesem Binnenverhältnis sind auch die verschiedenen Auslandsvertretungen untereinander in einem Beziehungsverhältnis und auch für interne Angelegenheiten zuständig.
Zusatzfrage
War das eine Antwort auf meine Frage?
Deschauer (AA)
Ich denke, ja.
Vorsitzende Wefers
Wollen Sie Ihre Frage anders stellen, präzisieren? ‑ Okay.
Schäden durch den Hurrikan „Melissa“
Frage
An das AA und das BMI zum Hurrikan „Melissa“: Können Sie uns heute nähere Infos über die Situation geben? Gibt es neben den Anfragen aus Jamaika weitere Hilfsanfragen aus den betroffenen Ländern, und von welchen Hilfsakteuren haben Sie schon Rückmeldungen erhalten?
Deschauer (AA)
Danke ‑ das hätte ich ohnehin noch im Rahmen von Nachreichungen gemacht.
Ich kann Ihnen heute sagen, dass Jamaika ein internationales Hilfsersuchen gestellt hat und darin auch voraussichtliche Bedarfe an Hilfsgütern genannt hat. Die Bundesregierung kann ‑ das kann der Kollege des BMI vielleicht noch ergänzen ‑ über das Technische Hilfswerk Hilfsgüter zusammenstellen, die den Bedarfen entsprechen können. Üblicherweise ist es dann so, dass das Angebot dann auch sehr konkret angenommen werden muss, weil die Lage vor Ort weiterhin unübersichtlich ist. Ich glaube, der Flughafen wird gerade erst wieder eröffnet. Die Zugänge sind schwierig. Insofern wird es auch von der jamaikanischen Seite abhängen, wie die angebotenen Hilfen konkret zum Einsatz kommen.
Der Hurrikan ist dann in der Region weitergezogen ‑ zwar abgeschwächt, aber er hat weiterhin eine schwierige Lage an verschiedenen anderen Orten verursacht. Betroffen sind insbesondere Kuba und teilweise auch Haiti, die Dominikanische Republik, die Bahamas und Bermuda. Ich kann nur noch berichten, dass sich die Regierung der Bahamas ebenfalls mit der Bitte um Unterstützung an die internationale Gemeinschaft gewendet hat. Das wird ebenfalls geprüft.
Vielleicht noch als Ergänzung ‑ ich hatte am Mittwoch schon darauf hingewiesen ‑: Wir haben auch die Unterstützungsmöglichkeiten, die über einen internationalen Kontext laufen. Das ist der CERF, der Central Emergency Response Fund, über den je vier Millionen US-Dollar für Kuba und Haiti bereitgestellt werden. Das ist ein UN-Fonds, zu dem Deutschland maßgeblich beiträgt. ‑ So viel zur aktuellen Situation.
Zusatzfrage
Wissen Sie, inwieweit deutsche Staatsbürger vor Ort betroffen sind?
Deschauer (AA)
Wir haben im Moment keine Kenntnisse, dass deutsche Staatsbürger unter den leider zu beklagenden Toten und Verletzten sind.
Angekündigter Ausstieg Lettlands aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Frage
Auch an Frau Deschauer: Die Regierung Lettlands hat angekündigt, dass sie aus der Istanbul-Konvention aussteigen möchten. In Deutschland ist sie seit 2018 geltendes Recht. Gibt es dazu einen Kommentar Ihrerseits?
Deschauer (AA)
Die Istanbul-Konvention ist für uns von hoher Bedeutung. Über solche Themen diskutieren wir mit unseren europäischen Partnern üblicherweise aber zunächst im Binnenverhältnis, bevor wir uns hier öffentlich positionieren.
Rückführungen nach Syrien
Frage
An das Innenministerium: Herr Wadephul hat sich in Syrien geäußert, dass Rückführungen dorthin derzeit gar nicht möglich seien, weil die Lebensbedingungen dort ‑ wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht er sich auf ganz Syrien ‑ einfach nicht so sind, dass man Menschen wieder dorthin bringen kann. Wie sieht das Innenministerium das? Zuletzt wurde ja immer wieder gesagt, man habe das Ziel, nicht nur nach Afghanistan, sondern auch nach Syrien regelmäßig abzuschieben.
Deschauer (AA)
Ich würde gerne anfangen, weil mir wichtig ist, dass die Äußerung des Außenministers korrekt wiedergegeben wird. Er sagte nach Besuch eines sehr stark zerstörten Stadtteils von Damaskus:
„Ich glaube, es ist zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt möglich, weil in der Tat doch sehr viel an Infrastruktur in diesem Land zerstört ist. Und das wird nicht allzu viele jetzt dazu bewegen, kurzfristig diesen Schritt zu machen.“
Das sagte er zu der Frage, ob Menschen nach Syrien zurückkehren können. Seine Aussage war also: Das ist nur sehr eingeschränkt möglich.
Zusatzfrage
So wie ich das Zitat verstanden habe, ging es dabei um freiwillige Rückkehrer?
Deschauer (AA)
Jetzt lese ich auch noch die Frage Ihres Kollegen vor, damit wir das vollständig haben:
„Bei uns wird viel darüber diskutiert, dass man die Flüchtlinge zurückführt, zurückbringt.“
Das geht noch weiter. ‑ Darauf antwortete der Minister, das sei „zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr eingeschränkt möglich“.
Zusatzfrage
Trotzdem bleibt die Frage ans Innenministerium: Sehen Sie das genauso? Würden Sie auch sagen, dass es nur sehr eingeschränkt möglich ist?
Bowinkelmann (BMI)
Das möchte ich jetzt nicht kommentieren. Die Aussagen von anderen Ministerinnen und Ministern kommentieren wir eigentlich grundsätzlich nicht.
Unsere Haltung zu dem Vorhaben, Rückführungen nach Syrien zu ermöglichen, beginnend mit Straftätern und Gefährdern, bleibt unverändert.
Noch ein Hinweis: Jede Entscheidung über die Rückführung oder auch über den Aufenthaltsstatus einer Person ist natürlich immer im Einzelfall zu prüfen. Dabei wird natürlich auch immer die konkrete Lage vor Ort für die Person berücksichtigt.
Deschauer (AA)
Um den Kreis zu schließen: Das war natürlich eine längere Äußerung im Rahmen einer Pressebegegnung mit Ihren Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Dort hat der Außenminister dann auch von schweren Straftätern gesprochen; es ging also um die Rückführung von schweren Straftätern nach Syrien. Das Zitat bettet sich in einen Absatz ein, den ich jetzt nicht komplett vorlesen möchte. Es geht mir also um die korrekte Wiedergabe des Zitats, und das ist weiterhin die Haltung der Bundesregierung.
Reise des Bundeskanzlers in die Türkei
Frage
(zur Reise des Bundeskanzlers in die Türkei) Herr Meyer, verbreitet Recep Tayyip Erdoğan israelbezogenen Antisemitismus?
Meyer (BReg)
Das werde ich hier nicht bewerten. Ich weiß, auf welche Fährte Sie mich da locken wollen. Wenn Sie noch eine Frage zur Türkeireise haben, dann würde ich natürlich darauf eingehen. Aber wie gesagt, das möchte ich jetzt nicht kommentieren.
Zusatzfrage
Ich frage nur deswegen, weil die Äußerungen inhaltlich deckungsgleich sind mit Beispielen für israelbezogenen Antisemitismus, wie ihn auch die Bundesregierung verbreitet. Befördert Erdoğan mit seinen Aussagen Antisemitismus unter den in Deutschland lebenden Türken?
Meyer (BReg)
Der Bundeskanzler hat gestern ‑ das ist in der Pressekonferenz ja auch deutlich geworden ‑ die deutsche Position sehr klar gemacht. Da hat man, glaube ich, auch festgestellt, dass es an der Stelle auch Unterschiede dazu gibt, wie Präsident Erdoğan das sieht; das ist klar geworden.
Der Bundeskanzler hat die deutsche Position sehr deutlich gemacht. Das steht für sich und das ist entscheidend.
Deschauer (AA)
Ich habe noch eine Nachreichung zu der Frage vom Mittwoch, ob und in welcher Form die Bundesregierung zu den Feierlichkeiten zum Tag der Republik in der Türkei teilgenommen hat: Das hat sie, und zwar wie üblich auch in diesem Jahr durch die deutsche Botschafterin.
Frage
Noch eine Nachfrage zu der deutschen Position, die Herr Merz dort noch einmal genannt hat: Er sagte jetzt trotz 60 000 Toten und zahlreichen Menschenrechtsverbrechen, dass das Vorgehen Israels mit Israels Recht auf Verteidigung einhergehe. Ist es nach all dieser Zeit die Position von Friedrich Merz, dass das gesamte Vorgehen Israels im Gazastreifen durch das Recht auf Selbstverteidigung legitimiert ist?
Meyer (BReg)
Die Interpretation überlasse ich Ihnen. Der Bundeskanzler hat dort nicht interpretiert, sondern er hat die deutsche Position dargelegt. Er hat insbesondere auch die Position dargelegt, wie wichtig es jetzt ist, dass wir in der Region dazu kommen, dass die Waffen schweigen, dass der Waffenstillstand in der Region hält, dass das Sterben in der Region aufhört und sich dieser jahrzehntelange Konflikt jetzt vielleicht Stück für Stück in eine Richtung entwickelt, die für die Menschen vor Ort Verbesserungen bringt. Das ist für uns entscheidend.
Wie gesagt, die Interpretation können Sie sicherlich liefern. Mir ist wichtig, dass einfach klar ist, was der Bundeskanzler dort gesagt und gemeint hat.
Zusatzfrage
Ich sitze nicht hier, um selbst die Aussagen des Bundeskanzlers zu interpretieren. Sie sind der Sprecher, ‑
Meyer (BReg)
Deshalb habe ich das gerade auch noch einmal sehr klar gesagt.
Zusatzfrage
‑ deshalb frage ich Sie danach: Können Sie mir diese Aussage erläutern? Ist es die Position der Bundesregierung, dass das Vorgehen Israels und der israelischen Armee im Gazastreifen komplett von dem Recht auf Selbstverteidigung gedeckt ist?
Meyer (BReg)
Ich weiß nicht, ob Sie jetzt nach einer rechtlichen Bewertung fragen oder was genau der Hintergrund der Frage ist. Nicht nur wir hier auf der Bank, sondern auch der Bundeskanzler persönlich hat sich immer wieder zur Lage in der Region geäußert. Er hat dabei eine sehr abgewogene Position eingenommen. Er hat sehr klar auf die Verantwortlichkeiten der Hamas rund um diesen Terroranschlag hingewiesen, der wirklich bestialisch war und wirklich nachhaltige und weitreichende Folgen hatte, und hat in diesem Zusammenhang auf das Selbstverteidigungsrecht hingewiesen. Er hat aber natürlich auch immer wieder klar gemacht, was wir auch von unseren israelischen Freunden und Partnern erwarten. Insofern ist das eine abgewogene Position.