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Menschenrechtsbeauftragter zum Internationalen Tag der Menschenrechte

10.12.2013 - Pressemitteilung

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte heute (10.12.):

Jeder Tag ist Menschenrechtstag - der 65. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bietet aber eine besondere Gelegenheit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Mich bewegen dieser Tage die Bilder der Proteste auf den Straßen Kiews sehr. Sie zeigen, wie aktuell das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch in Europa ist!

Der Schutz elementarer Menschenrechte muss aber auch bei uns weiter verbessert werden. Seit den Enthüllungen um die Überwachung des Internets durch Geheimdienste ist das Vertrauen in die Integrität eines der wichtigsten Kommunikationsmittel der Menschheit schwer beschädigt.

Die technischen Möglichkeiten einer weitreichenden Überwachung des digitalen Datenverkehrs können zur Gefahr für die Privatsphäre eines jeden Menschen werden. Hierauf haben die Vereinten Nationen kürzlich in einer von Deutschland und Brasilien eingebrachten Resolution deutlich hingewiesen. Es ist daher wichtig zu verdeutlichen, dass die Schutzmechanismen für die Privatsphäre auch im Rahmen der modernen Möglichkeiten digitaler Kommunikation anwendbar sind.

Der Schutz der Privatsphäre betrifft uns alle: Auch Weihnachtsgrüße, die wir per Email versenden, sind nicht zum Mitlesen gedacht! Ich möchte den Tag der Menschenrechte zum Anlass nehmen, um auf die Notwendigkeit einer Intensivierung dieser Debatte aufmerksam zu machen.

Hintergrund:

Der dritte Ausschuss der Generalversammlung hat am 26. November 2013 den von Brasilien und Deutschland initiierten Resolutionsvorschlag „Right to Privacy in the Digital Age“ im Konsens angenommen. Die Resolution ruft alle Staaten dazu auf, bei Überwachungsmaßnahmen und der Sammlung von Daten die Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre, zu achten, und fordert einen Bericht der Hochkommissarin für Menschenrechte zur Vorlage beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und beim dritten Ausschuss der Generalversammlung im Herbst 2014 an.

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