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Iran: Menschenrechtsbeauftragter fordert Aussetzung der Todesstrafe
Zur weiter steigenden Zahl von Hinrichtungen in Iran erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (29.11.2013):
Die derzeitige Hinrichtungswelle in Iran macht mich fassungslos. Seit Jahresbeginn wurden über 400 Personen hingerichtet. Auch seit dem Amtsantritt Präsident Ruhanis im August 2013 wurde die Todesstrafe ca. 200-mal vollstreckt. Dies steht im eklatanten Widerspruch zu seinen Ankündigungen, sich für Fortschritte im Menschenrechtsbereich einsetzen zu wollen.
Mich erschüttert besonders, dass die Hinrichtungen häufig durch öffentliches Erhängen erfolgen, das zu einem qualvollen Erstickungstod führt. Mich bestürzt, dass immer noch Menschen zum Tode verurteilt werden, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Ich appelliere daher an alle Verantwortlichen in Iran, die Vollstreckung bereits ergangener Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen, ein entsprechendes Moratorium in Kraft zu setzen und sich damit dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe anzuschließen.
Hintergrund:
Seit Anfang des Jahres wurden nach dem Auswärtigen Amt vorliegenden Informationen bereits über 400 Personen hingerichtet (zum Vergleich: 2012 ca. 370). Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen.
Dem aktuellen Bericht des UN-Sonderberichterstatters zu Iran, Dr. Ahmed Shaheed, zufolge ist insbesondere seit den Präsidentschaftswahlen im Juni 2013 ein enormer Anstieg an Hinrichtungen zu verzeichnen.
Iran hat sich mit der Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet, die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen vorzusehen und Mindeststandards, wie das Verbot besonders grausamer Formen der Hinrichtung und das Verbot des Vollzugs der Todesstrafe an zum Tatzeitpunkt Minderjährigen einzuhalten.