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Menschenrechtsbeauftragter Löning verurteilt Haftbedingungen von „Pussy Riot“-Sängerin Nadeschda Tolokonnikova

27.09.2013 - Pressemitteilung

Die Schilderungen von Frau Tolokonnikova über die Zustände in ihrem Straflager haben mich erschüttert. Ich bin froh, dass eine Delegation des russischen Menschenrechtsrates dort ist, um sich selbst ein Bild von der Lage zu machen.

Ich appelliere an die russische Führung, für menschenwürdige Zustände in den russischen Gefängnissen und Straflagern zu sorgen. Russland ist als Mitglied des Europarats verpflichtet, Mindeststandards umzusetzen und deren Einhaltung zu garantieren.


Hintergrund:
Seit Montag, 23.09. ist die Sängerin Nadeschda Tolokonnikowa in Hungerstreik getreten, um gegen die Zustände in ihrem Gefangenenlager zu protestieren. Daraufhin wurde sie in Einzelhaft verlegt. Sie war, zusammen mit der Sängerin Marija Alechina, im August 2012 zu zwei Jahren Straflager verurteilt worden. Eine dritte Sängerin (Ekaterina Samuzewitsch) hingegen auf Bewährung frei gekommen. Die russische Künstlerinnengruppe hatte am 21.02.2012 in einer Moskauer Kathedrale ein „Punk-Gebet“ mit dem Titel „Lieber Gott, erlöse uns von Putin“ abgehalten. Die umgehende Untersuchungshaft und das folgende Strafverfahren hatten international für Proteste gesorgt. Vertreter der Bundesregierung hatten die Untersuchungshaft und das Urteil als unverhältnismäßig kritisiert.

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