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Menschenrechtsbeauftragter fordert Freilassung von Chodorkowski und Lebedew

25.07.2013 - Pressemitteilung

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, äußerte sich heute (25.07.) zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall von Michael Chodorkowski und Platon Lebedew:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute erneut festgestellt, dass Chodorkowski und Lebedew in Russland kein rechtstaatliches Verfahren bekommen haben. Sie konnten ihre Rechte als Angeklagte nicht wahrnehmen. Daher sollten die beiden unmittelbar freigelassen werden!
Das Urteil bescheinigt einem Verfahren aus den Jahren 2004/2005 mangelnde Rechtstaatlichkeit. Die zahllosen aktuellen Verfahren gegen Dissidenten zeigen, dass die Situation des Rechtstaats seitdem leider nicht besser geworden ist. Russland muss nun endlich seinen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft im Europarat nachkommen.

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland am 25.07. auf Grundlage der Europäischen Konvention für Menschenrechte wegen des Vorgehens gegen den früheren Geschäftsmann Michail Chodorkowski verurteilt. Die Kritikpunkte betreffen die Aufnahme und Prüfung von Beweismitteln durch das russische Gericht sowie die Vertraulichkeit des Anwaltsmandates. Der EGMR sprach Chodorkowski eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro zu.

Chodorkowski war 2005 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. In einem zweiten Prozess wegen Betrugs wurde er Ende 2010 noch einmal zu sechs Jahren Haft verurteilt. Kritiker sehen die Prozesse als politisch motiviert. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Donnerstag geht es um den ersten Prozess in den Jahren 2004 und 2005.

Menschenrechtspolitik

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