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Außenminister Westerwelle: Ein Zeichen für Abrüstung und Rüstungskontrolle mit verbindlichen globalen Regeln beim Waffenexport setzen
Das Bundeskabinett hat heute der Unterzeichnung des Vertrags über die Begrenzung von Waffenhandel zugestimmt.
Dazu erklärte Außenminister Westerwelle heute (22.05.):
Der Waffenhandelsvertrag begründet erstmals international verbindliche, globale Standards. Das ist für die Rüstungskontrolle, die Sicherheit und den Schutz der Zivilbevölkerung in aller Welt ein großer Fortschritt – auch wenn wir uns noch stärkere Regeln für die Kontrolle und Begrenzung des Waffenhandels gewünscht hätten.
Mit der frühestmöglichen Unterzeichnung des Übereinkommens, für die das Bundeskabinett heute grünes Licht gegeben hat, bezieht Deutschland klar Position für Abrüstung, Nichtverbereitung und Rüstungskontrolle.
Ich bin zuversichtlich, dass auch Bundestag und Bundesrat im Ratifikationsverfahren dem Vertrag zügig zustimmen werden.
Weitere Informationen:
Der Vertrag über den Waffenhandel wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 2. April 2013 mit großer Mehrheit angenommen. Damit werden erstmals international verbindliche Regeln für den Export von Rüstungsgütern festgelegt.
Die Unterzeichnung des Vertrags über den Waffenhandel ist ab dem 3. Juni 2013 im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York möglich. Von deutscher Seite wird der Vertrag am 3. Juni von Außenminister Guido Westerwelle unterzeichnet. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald ihn fünfzig Staaten ratifiziert haben.