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Deutschland tritt UNESCO-Übereinkommen zum immateriellen Kulturerbe bei
Überliefertes Wissen und Alltagskulturen sind Teil des Erbes der Menschheit
Deutschland hat gestern (10.04.) seine Annahmeurkunde zum Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes bei der UNESCO in Paris hinterlegt. Die Urkunde wurde von Botschafter Michael Worbs am 10. April 2013 an UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova überreicht. Damit tritt das Übereinkommen in Deutschland in drei Monaten in Kraft. Dadurch sollen kulturelle Ausdrucksformen bewahrt werden, die wesentlich von menschlichem Wissen und Können abhängen.
Hierzu zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, Erzählungen, Sprachen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Seit 2003 stellt die UNESCO auch diese kulturellen Ausdrucksformen in den Mittelpunkt internationaler Kooperation. Die Organisation will damit in allen Weltregionen überliefertes Wissen und Alltagskulturen als Teil des Erbes der Menschheit erhalten und fördern.
Mit dem Beitritt zu diesem UNESCO-Übereinkommen ist die aktive Wertschätzung der Bundesregierung für die Vielfalt immaterieller Kulturformen und Kulturschätze – auch derer in anderen Ländern und Weltregionen – verbunden. Auch in Deutschland gibt es viele regionale Traditionen.
Von der kulturellen Vielfalt zeugen nicht nur Denkmäler und archäologische Stätten. Tanz, Theater und Sprachen prägen die kulturelle Identität der Menschen noch weitaus stärker ,
so Staatsministerin Cornelia Pieper in Berlin.
Seit Jahrtausenden würden Bräuche, Wissen und Traditionen von Generation zu Generation weitergegeben und gewandelt. Für die Vitalität einer kulturellen Ausdrucksform sei es wesentlich, ob sich Menschen in einer Gruppe darauf verständigten diese aktiv zu pflegen und lebendig zu halten. Gruppen und Vereine sind wichtige Partner bei der Umsetzung des Übereinkommens. „Sie sollen“, so Staatsministerin Pieper, „auf nationaler Ebene bei der Inventarisierung, Bestandsaufnahme und Dokumentation des immateriellen Kulturerbes und bei der Revitalisierung von in ihrem Bestand gefährdeten kulturellen Ausdrucksformen mitwirken.“
Bis heute sind 150 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Auf den drei Listen des immateriellen Kulturerbes sind mehr als 290 kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen, darunter etwa die chinesische Akupunktur, die iranische Teppich-Knüpfkunst, der belgische Houtem Jaarmarkt und der argentinische Tango. Das Übereinkommen entstand seinerzeit auf Initiative von asiatischen und afrikanischen Staaten. In diesen Weltregionen wird seit jeher besonderes Augenmerk auf Bräuche, Erzählungen und soziale Praktiken als Teil des kulturellen Erbes gelegt.