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Menschenrechtsbeauftragter begrüßt Möglichkeit der Individualbeschwerde für Kinder

28.02.2013 - Pressemitteilung

Zur Ratifikation des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sagte der Menschenrechtsbeauftragte, Markus Löning, heute (28.02.):

„Ich freue mich sehr, dass es Deutschland gelungen ist, das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention so schnell zu ratifizieren. Vor einem Jahr hat Deutschland als einer der ersten Staaten das Protokoll unterzeichnet und es nun heute, genau ein Jahr später, als dritter Staat überhaupt ratifiziert. Dies zeigt, wie wichtiguns die Kinderrechte sind.

Kinder haben Rechte, zum Beispiel das Recht auf Schulbildung und medizinische Versorgung. Sie sollen nicht arbeiten und dürfen bei wichtigen Entscheidungen mitreden. Wenn Kinderrechte verletzt werden, dann konnte bisher nur vor nationalen Gerichten eine Klage eingereicht werden. Das neue Protokoll gibt Kindern die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf einzulegen, wenn ihre Rechte von staatlicher Seite verletzt wurden. Damit wird den Kindern eine stärkere Stimme in der internationalen Gemeinschaft gegeben.

Es ist sehr wichtig, dass weitere Staaten dem deutschen Beispiel folgen und das Protokoll schnell ratifizieren. Erst dann wird es in Kraft treten und Kinderrechte weltweit stärken.“

Das „Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren“ ist bereits das dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Deutschland hat auch die Protokolle zum „Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie“ sowie zur „Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten“ ratifiziert. Nach Thailand und Gabun ist Deutschland nun der dritte Vertragsstaat des Protokolls zur „Individualbeschwerde“.

Das Protokoll wird mit der zehnten Ratifikation in Kraft treten und gibt Kindern die Möglichkeit, beim Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf eine Beschwerde einzulegen, wenn ihre Rechte von staatlicher Seite verletzt wurden. Voraussetzung dafür ist die Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges. Der Kinderrechtsausschuss kann dann Empfehlungen an den entsprechenden Staat aussprechen.

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