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Menschenrechtsbeauftragter „sehr erschrocken“ über Untersuchungshaft für Pussy Riot
Ein Moskauer Gericht hat die Untersuchungshaft von drei Mitgliedern der russischen Punkgruppe „Pussy Riot“ bis 12. Januar 2013 verlängert.
Hierzu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Markus Löning heute (20.07.):
„Ich bin sehr erschrocken über die drakonische Verlängerung der Untersuchungshaft für die Künstlerinnen von “Pussy Riot„.
Die verhängte Untersuchungshaft von insgesamt 10 Monaten steht in keinem Verhältnis zu dem, was den drei Frauen vorgeworfen wird. Sie ist absurd und zieht die Familien und Kinder der Frauen grotesk in Mitleidenschaft.
Ich rufe Russland auf, Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst zu wahren. Ich hoffe, dass die russischen Behörden die Frauen endlich wieder freilassen und eine Einstellung der Verfahren prüfen.“
Hintergrund:
Die russische Künstlerinnengruppe hielt am 21.02.2012 in einer Moskauer Kathedrale ein „Punk-Gebet“ mit dem Titel „Lieber Gott, erlöse uns von Putin“ ab. Seit ihrer Festnahme im März befinden sich drei Mitglieder der Gruppe in Untersuchungshaft.
Ende Juni wurden die Ermittlungen offiziell für beendet erklärt, und es wurde Anklage wegen schweren Rowdytums erhoben. Laut russischem Strafgesetzbuch können dafür bis zu sieben Jahre Haft verhängt werden.
Heute fand eine erste prozessvorbereitende Anhörung statt, als deren Ergebnis die Untersuchungshaft bis zum 12. Januar 2013 auf dann insgesamt ca. 10 Monate verlängert wurde.
Die nächste Anhörung soll am Montag, 23. Juli stattfinden. Über den Prozessbeginn wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Die Bundesregierung steht über die Botschaft Moskau in Kontakt mit den Anwälten der Gruppe und wird den Fall weiter aufmerksam beobachten.