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Menschenrechtsbeauftragter: Durch neues russisches NGO-Gesetz werden Bürgerrechtsorganisationen stigmatisiert

13.07.2012 - Pressemitteilung

Heute (13.07.) wurde in der russischen Staatsduma ein Gesetz verabschiedet, das das russische Gesetz über Nichtregierungsorganisationen deutlich verschärft. Unter anderem werden NGOs, die Zuwendungen aus dem Ausland erhalten, verpflichtet, die Bezeichnung „ausländische Agenten“ zu führen.

Aus diesem Anlass erklärte der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe der Bundesregierung, Markus Löning:

„Wer Nichtregierungsorganisationen an den Pranger stellt, trifft Menschen, die sich für ein freies und demokratisches Russland engagieren.

Kritische und unabhängige Bürgerrechtsorganisationen, die sich international vernetzen, werden durch dieses Gesetz stigmatisiert, und ihre wertvolle Arbeit wird diskreditiert. Offenbar sollen sie von ihren Verbindungen zu internationalen Menschenrechtsorganisationen abgeschnitten und isoliert werden.

Die Bezeichnung “ausländische Agenten„ lässt die Arbeit dieser Organisationen als konspirativ und illegal erscheinen. Damit wird die Zivilgesellschaft noch weiter unter Druck gesetzt. Das Gesetz ist eine weitere Einschränkung für Bürger Russlands, die sich für ihre gesellschaftlichen und politischen Vorstellungen engagieren.

Ich bedauere, dass die Duma das Gesetz heute angenommen hat, und appelliere an den russischen Föderationsrat, die Kritik russischer Rechtsexperten, des Menschenrechtsrates und der Gesellschaftskammer an dem Entwurf zu berücksichtigen und dem Gesetz seine Zustimmung zu verweigern.“

Weitere Informationen:

Die Verschärfung des Gesetz über Nichtregierungsorganisationen wurde heute von der russischen Duma in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Als nächstes muss der Föderationsrat zustimmen. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch vom Präsidenten unterzeichnet und veröffentlicht werden.

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