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Menschenrechtsbeauftragter sehr erfreut über Freilassung von politischem Aktivisten in Aserbaidschan

04.06.2012 - Pressemitteilung

Die verbleibende Haftstrafe des aserbaidschanischen politischen Aktivisten Bakhtiyar Hajiyevs wurde in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.

Hierzu erklärte der Menschenrechtsbeaufteragte der Bundesregierung, Markus Löning:

Ich freue mich sehr über die Freilassung von Bakhtiyar Hajiyev. Noch vor einem Jahr habe ich versucht ihn im Gefängnis in der Nähe von Baku zu besuchen. Die Behörden haben mir aber den Zugang zu ihm verweigert.
Ich hoffe, dass es noch zu weiteren Freilassungen kommen wird, denn leider sitzen in Aserbaidschan noch andere Menschen wegen ihres politischen Engagements im Gefängnis. Ich fordere auch deren sofortige Freilassung.
Aserbaidschan hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet und sich damit zur Gewährung von Meinungs- und Demonstrationsfreiheit verpflichtet. Die Festnahme und Verurteilung von anders denkenden Menschen ist damit unvereinbar!

Bakhtiyar Hajiyev ist politischer Aktivist und war unabhängiger Kandidat bei der Parlamentswahl im November 2010. Er saß seit 04.03.2011 in U-Haft und wurde am 18.05.2011 zu 2 Jahren Gefängnis wegen Wehrdienstverweigerung (Art. 321.1 Criminal Code) verurteilt.

Obwohl de jure eine gesetzliche Grundlage für die Anklage bestand, deutete alles auf einen politischen Hintergrund hin: Die Verhaftung erfolgte in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Rolle von Herrn Hajiyev als einem der Initiatoren der auf Facebook koordinierten Jugendproteste vom 11.03.2011.

Die Berufung von Hajiyev wurde am 06.07.2011 abgelehnt. Eine Klage von Herrn Hajiyev gegen die Staatsanwaltschaft Baku wegen Anwendung physischer Gewalt während seiner Befragung wurde am 20.07.2011 abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof Aserbaidschans hat eine Beschwerde Ende 2011 abgelehnt.

Menschenrechte

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