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Staatsministerin Pieper zum Urteil des Internationalen Seegerichtshofes im Fall Bangladesch/Myanmar

15.03.2012 - Pressemitteilung

„Konflikte über Seegrenzen können die Beziehungen zwischen Nachbarstaaten nachhaltig belasten. Deshalb begrüßen wir es, dass es dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg gelungen ist, gestern mit seinem Urteil zu einer friedlichen Beilegung der Grenzstreitigkeit zwischen Bangladesch und Myanmar beizutragen. Durch den gestern gefundenen Kompromiss erhalten beide Staaten Rechtssicherheit.
Durch dieses Urteil werden hoffentlich auch andere Staaten ermutigt, sich in streitigen Fragen des Seevölkerrechts der Rechtssprechung des Internationalen Seegerichtshofs anzuvertrauen.“

Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg hat gestern sein erstes Urteil zu Seegrenzfragen im Fall Bangladesch / Myanmar verkündet. Dieses Urteil regelt abschließend die bislang streitige Abgrenzung von Meeresgebieten zwischen Bangladesch und Myanmar im Golf von Bengalen und definiert die seitliche Begrenzung des Küstenmeeres, der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels. Das Urteil setzt über den Einzelfall hinaus Maßstäbe für die Beilegung seerechtlicher Streitigkeiten.

Der ISGH ist das einzige völkerrechtliche Gerichtsorgan mit Sitz in Deutschland. Alle Staaten können seine Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung des Seerechtsübereinkommens von 1982 nutzen.

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