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Menschenrechtsbeauftragter begrüßt Berufungsverfahren für Maikel Nabil

13.10.2011 - Pressemitteilung

Ein militärisches Berufungsgericht in Kairo hat am Dienstag eine Neuauflage des umstrittenen Verfahrens gegen den ägyptischen Blogger Maikel Nabil angeordnet.

Dazu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (13.10.) in Berlin:

„Ich bin froh zu hören, dass ein Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil im Fall von Maikel Nabil aufgehoben hat. Die ägyptischen Behörden setzen ein Zeichen in die richtige Richtung, wenn sie anerkennen: Das Urteil in einem Verfahren ohne Rechtsschutz für den Angeklagten darf keinen Bestand haben.
Es muss nun allerdings auch ein rechtsstaatliches Verfahren vor einem zivilen Gericht folgen. Bis zu dessen Abschluss ist Herr Nabil, dessen Gesundheitszustand besorgniserregend ist, unbedingt freizulassen.
Die große Zahl von Verfahren gegen Demonstranten und Aktivisten vor Militärtribunalen ist weiterhin sehr besorgniserregend und entspricht nicht rechtsstaatlichen Ansprüchen.
Die Ägypterinnen und Ägypter sind für Würde, Menschenrechte und Demokratie auf die Straße gegangen. Alle Verantwortlichen sind aufgerufen, das zu respektieren und die Entwicklung Ägyptens zu einem demokratischen Rechtsstaat mit Kraft voran zu treiben.“

Maikel Nabil war im April von einem Militärgericht wegen „Verleumdung der ägyptischen Streitkräfte“ zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Nabil setzt in Haft seinen Hungerstreik fort. Er schwebt in akuter Lebensgefahr, da er seit 50 Tagen die Nahrungsaufnahme aus Protest über seine Verurteilung verweigert.

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