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Menschenrechtsbeauftragter Löning: Ukrainische Führung muss Rechtsstaatlichkeit garantieren
Angesichts der andauernden Untersuchungshaft der ehemaligen ukrainischen Premierministerin Julija Tymoschenko und anderer prominenter Mitglieder ihrer damaligen Regierung erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (12.08.):
„Nur Rechtsstaatlichkeit schützt die Rechte der Bürger in der Ukraine. Rechtsstaatlichkeit ist auch eine entscheidende Voraussetzung für die gewünschte Annäherung der Ukraine an die EU. Daher ist es besonders bedauerlich, dass die zahlreichen Prozesse gegen Angehörige der Vorgängerregierung den Anschein selektiver und politisch motivierter Justiz erwecken.
Die Verhaftung der ehemaligen Premierministerin und heutigen Oppositionsführerin Julija Tymoschenko hat diesen Anschein noch verstärkt.
Es ist Aufgabe der ukrainischen Regierung, die Unabhängigkeit der Justiz sicher zu stellen. Alle Verfahren müssen fair und rechtsstaatlich ablaufen. Zudem ist die Einschränkung der Demonstrations- und Meinungsfreiheit nicht hinnehmbar. Mit dem Beitritt zum Europarat hat sich die Ukraine zu diesen Grundsätzen bekannt. Jetzt muss sie sie auch einhalten.
Die Bundesregierung wird – gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union – die weiteren Entwicklungen in der Ukraine sehr genau beobachten.“
Am 5. August wurde die ehemalige ukrainische Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Verstöße gegen die Gerichtsordnung in Untersuchungshaft genommen. Seit dem
24. Juni läuft gegen sie ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs bei der Unterzeichnung eines Gaslieferabkommens mit Russland im Jahr 2009. Ihr drohen dafür bis zu 10 Jahre Haft.
Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit Frühjahr 2010 gegen zahlreiche Mitglieder der Vorgängerregierung und ihr Umfeld.