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Menschenrechtsbeauftragter empört über Verhaftung von Maryam Majd
Die iranische Sportjournalistin und Frauenrechtlerin Maryam Majd ist vor wenigen Tagen vor ihrer geplanten Ausreise nach Deutschland in Teheran verhaftet worden.
Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (29.06.):
„Maryam Majd wollte die Frauenfußball-WM in Deutschland journalistisch begleiten. Es kann kein Zufall sein, dass Frau Majd, die sich öffentlich für die aktive Teilnahme von Frauen an Sportveranstaltungen eingesetzt hatte, am Vorabend ihrer geplanten Abreise nach Deutschland durch iranische Sicherheitskräfte inhaftiert wurde.
Vielmehr handelt es sich hierbei um ein weiteres trauriges Beispiel der Einschüchterung und Verfolgung von Frauenrechtsaktivistinnen durch das iranische Regime. Am 26.06. wurde die bekannte iranische Filmemacherin und Frauenrechtlerin Mahnas Mohammadi festgenommen. Auch der Verbleib der Frauenrechtsaktivistinnen Maryam Bahrman, Mansoureh Behkish und Zahra Yazdani, die während der letzten Wochen verschwunden sind, ist weiterhin ungeklärt.
Ich verurteile jegliche Form der Verfolgung von Personen, die sich in Iran unter schwersten Bedingungen für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Die grundlose Verhaftung und das Verschwindenlassen von Frauenrechtsaktivistinnen sind nicht hinnehmbar.
Ich fordere die sofortige Freilassung Maryam Majds und aller anderen festgehaltenen Frauenrechtsaktivistinnen und appelliere an die iranische Regierung, endlich die von ihr eingegangenen menschen- und bürgerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten.“
In den letzten Monaten geht das iranische Regime verstärkt gegen Frauenrechtsaktivistinnen mit Einschüchterungen, Festnahmen und Verurteilungen vor.
Maryam Majd, eine iranische Sportfotografin und Journalistin, die offiziell als Berichterstatterin bei der Frauenfußball-WM akkreditiert war, ist am Tag vor ihrer geplanten Abreise nach Deutschland verschwunden.
Die iranische Verfassung sieht den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor. Die iranischen Behörden setzen sich jedoch regelmäßig über diese Verfassungsgrundsätze hinweg.