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Aufnahme des Zwei-Plus-Vier-Vertrags in das Weltdokumentenerbe
UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova hat heute (25.05.) den Zwei-Plus-Vier-Vertrag in das Register des Weltdokumentenerbes aufgenommen. Zusammen mit dem Vertrag wurden 14 weitere Dokumente registriert, die den Bau und den Fall der Berliner Mauer dokumentieren.
Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag ebnete 1990 den Weg zur Herstellung der Einheit Deutschlands. Er wurde am 12. September 1990 von den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges in Moskau unterzeichnet und gilt als Sternstunde der Diplomatie: 45 Jahre nach Kriegsende wurden friedlich und einvernehmlich die offenen Fragen des völkerrechtlichen Status' Deutschlands geregelt. Dazu zählten vor allem die endgültige Festlegung des Staatsgrenzen und die Wiederherstellung der uneingeschränkten Souveränität Deutschlands einschließlich des Rechtes auf freie Wahl der Bündnisse.
Wie alle völkerrechtlichen Verträge der Bundesrepublik Deutschland wird auch der Zwei-Plus-Vier-Vertrag im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts verwahrt. Das Politische Archiv umfasst insgesamt 27 Regalkilometer an Verträgen und Akten des deutschen Auswärtigen Dienstes seit 1870. Es steht jedermann im Rahmen des Bundesarchivgesetzes zur Benutzung offen.
Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag gehört zu den zentralen historischen Dokumenten des Politischen Archivs. Das Auswärtige Amt begrüßt die Entscheidung der UNESCO, die die zeitgeschichtliche Bedeutung des Vertrages unterstreicht.