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Außenminister Westerwelle bedauert erneuten Schuldspruch im Chodorkowskij-Prozess

24.05.2011 - Pressemitteilung

Außenminister Westerwelle bedauert erneuten Schuldspruch im Chodorkowskij-ProzessZur Bestätigung des Schuldspruchs gegen Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew durch das Moskauer Berufungsgericht sagte Bundesaußenminister Guido Westerwelle heute (24.05.) in Berlin:

„Ich bedauere, dass das Moskauer Berufungsgericht das Urteil gegen Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew bestätigt hat.

Die fragwürdigen Umstände des Verfahrens werfen erneut ein negatives Schlaglicht auf die Bemühungen um mehr Rechtsstaatlichkeit in Russland.

Rechtssicherheit ist ein hohes Gut und als Voraussetzung für Investitionen ebenso von Bedeutung wie für das Sicherheits- und Gerechtigkeitsempfinden der Bürger.“

Das Moskauer Berufungsgericht hat heute den Schuldspruch gegen Chodorkowskij und Lebedew bestätigt. Das Strafmaß wurde von 14 Jahren auf 13 Jahre herabgesetzt.

Am 27. Dezember 2010 waren Chodorkowskij und sein Geschäftspartner Lebedew in einem zweiten Strafprozess wegen Unterschlagung von Öleinnahmen und Geldwäsche zu 14 Jahren Haft verurteilt worden, auf die die achtjährige Haft des ersten Verfahrens angerechnet wurde. Chodorkowski und Lebedew hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Die Bundesregierung hat mehrfach ihre Sorge angesichts der Zweifel an einem rechtsstaatlichen Verfahren ausgedrückt. Sie hat den Prozess über die Deutsche Botschaft in Moskau sowie durch Prozessteilnahmen des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, und des Russlandbeauftragten der Bundesregierung, Andreas Schockenhoff, intensiv verfolgt. Parlamentarier aller Fraktionen des Bundestags haben ebenfalls dem Prozess beigewohnt.

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