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Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Urteile gegen ehemalige Präsidentschaftskandidaten sowie Oppositionelle in Weißrussland

20.05.2011 - Pressemitteilung

Ein Gericht in Minsk hat heute die ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Nekljajew und Rymaschewski sowie vier weitere Oppositionelle zu mehrjährigen Bewährungsstrafen verurteilt. Dazu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (20.05.):

„Diese Urteile folgen nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen, sondern politischen Vorgaben. Damit wird die Missachtung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in Weißrussland fortgesetzt. Das Regime von Lukaschenko isoliert sich damit immer weiter innerhalb Europas.

Ich fordere die Annullierung aller politisch motivierten Urteile und das Ende der Repressionen gegen Regimekritiker und unabhängige Medien. Alle politischen Gefangenen müssen freigelassen und rehabilitiert werden.

Deutschland steht weiterhin fest an der Seite derjenigen, die sich für Demokratie und Freiheit einsetzen.“

Wladimir Nekljajew, Witali Rymaschewski und vier weitere prominente Oppositionelle – Andrej Dmitrijew, Alexandr Feduta, Sergej Wosnjak, Anastassija Poloshanko – wurden der „Organisation von groben Verletzungen der öffentlichen Ordnung“ für schuldig befunden und zu ein- bzw. mehrjährigen, mit strengen Kontrollen bzw. Verhaltensmaßregeln verbundenen Bewährungsstrafen verurteilt.

Wie Zehntausende von Bürgerinnen und Bürgern Weißrusslands haben die Verurteilten am Abend der Präsidentschaftswahlen am 19. Dezember 2010 ihre Freiheitsrechte wahrgenommen und gegen den Verlauf der Wahlen protestiert. Sie gehören zu den über 700 Oppositionellen, die nach diesen Protesten inhaftiert wurden.

Der ehemalige Präsidentschaftskandidat Andrej Sannikow ist am vergangenen Samstag zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

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