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Bundesminister Westerwelle zum 60. Jahrestag der Aufnahme Deutschlands in den Europarat

01.05.2011 - Pressemitteilung

Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte heute (01.05.) aus Anlass des morgigen 60. Jahrestags der Vollmitgliedschaft Deutschlands im Europarat:

Vor 60 Jahren erlangte die Bundesrepublik Deutschland die volle Mitgliedschaft im Europarat. Deutschland kehrte damit als gleichberechtigtes Mitglied in die europäische Gemeinschaft der Staaten zurück, die die Grundwerte des Europarats teilen: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Kernanliegen des Europarats sind im deutschen Grundgesetz verankert. Mit seinem Einsatz für das Zusammenwachsen ganz Europas auf Grundlage dieser Werte ist der Europarat heute ebenso wichtig wie bei seiner Gründung.

Das Jubiläum sehen wir als Verpflichtung, die Arbeit des mittlerweile 47 Mitgliedsstaaten umfassenden Europarats weiter nach Kräften zu fördern. Wir unterstützen die laufende Reform des Europarats und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, damit beide Institutionen noch wirksamer agieren können. Mit dem angestrebten Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention werden wir dem Ziel näher kommen, einen ganz Europa umfassenden Rechtsraum der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schaffen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess mit Nachdruck. Dies habe ich unseren Partnern im Europarat bei meinem Besuch in Straßburg am 4. Oktober 2010 versichert. Wir brauchen einen starken Europarat für einen starken Menschenrechtsschutz in Europa.

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 in Straßburg als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen gegründet. Er setzt sich für die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa ein. Am 13. Juli 1950 erfolgte die Aufnahme der Bundesrepublik in den Europarat, zunächst als assoziiertes Mitglied und später als Vollmitglied (02. Mai 1951).

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