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Menschenrechtsbeauftragter zur Situation im Lager Ashraf
Zur Situation im Lager Ashraf erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, heute (20.04.):
„Nach von der VN-Unterstützungsmission für Irak (UNAMI) bestätigten Informationen hat das gewaltsame Eindringen irakischer Sicherheitskräfte in das Lager Ashraf 34 Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert.
Ich bedauere das zutiefst und fordere die irakische Regierung auf, unverzüglich eine unabhängige Untersuchung der Vorgänge einzuleiten und den Verletzten medizinische Versorgung zu ermöglichen. Die irakischen Sicherheitskräfte sind aufgefordert, mit Verantwortungsgefühl und Augenmaß vorzugehen ohne das Leben weiterer Menschen zu gefährden.
Gleichzeitig appelliere ich an die Führung des Lagers Ashraf, ihrerseits auf Gewalt zu verzichten und einer unabhängigen Untersuchungskommission vollen Zugang zum Lager zu gewähren. Die Führung des Lagers Ashraf muss allen Verletzten Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglichen und den Bewohnern des Lagers ihre vollen Rechte gewähren. Dazu gehört das Recht, das Lager zu verlassen.“
Im Lager Ashraf leben etwa 3.500 Mitglieder der iranischen Volksmudschaheddin (MKO) und deren Familienangehörige. Die MKO haben im iranisch-irakischen Krieg unter Saddam Hussein gegen den Iran gekämpft. Sie gelten als streng hierarchisch geführte Kaderorganisation, die sich von ihren terroristischen Gewalttaten nie distanziert hat. Es gibt immer wieder Berichte, dass Bewohner von der Führung am Verlassen des Lagers gehindert werden.
Nachdem die militärischen Einheiten der MKO 2003 von US-Streitkräften entwaffnet wurden, stand das Lager zunächst unter US-Kontrolle, bis die Verantwortung Anfang 2009 in irakische Hände überging. Die irakische Regierung ist bestrebt, die vollständige staatliche Souveränität auch über Ashraf herzustellen und die Lagerstrukturen aufzulösen.