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Westerwelle: Chodorkowski-Urteil wirft kritisches Schlaglicht auf Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Russland

30.12.2010 - Pressemitteilung

Bundesaußenminister Guido Westerwelle reagierte mit Sorge auf die Urteilsverkündung im Prozess gegen Michail Chodorkowski und Platon Lebedew. Wörtlich erklärte er dazu heute (30.12.):

„Die erneute Verurteilung von Michail Chodorkowski ist der bedauerliche Schlußpunkt eines von vielen Zweifeln begleiteten Prozesses.
Die Umstände des Verfahrens werfen ein kritisches Schlaglicht auf die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Russland und die Bemühungen um eine Modernisierung des Landes.
Es liegt im eigenen russischen Interesse, die Sorgen der internationalen Öffentlichkeit zu dem Ergebnis und Ablauf des Prozesses ernst zu nehmen.“

Hintergrund:

Chodorkowski und seinem Geschäftspartner Lebedew waren in einem seit März 2009 laufenden zweiten Strafprozess Unterschlagung von Öleinnahmen und Geldwäsche vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft hat für die Angeklagten

14 Jahre Haft gefordert, auf die die achtjährige Haftstrafe des ersten Verfahrens angerechnet würde. Mit seinem Urteil folgte der Richter im Wesentlichen dem Antrag der Anklage. Damit werden Chodorkowski und Lebedew voraussichtlich bis 2017 in Haft bleiben. Das Urteil ist noch nicht in Kraft, die Anwälte haben angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

Bundesminister Westerwelle hatte den Chodorkowski-Prozess während seines Besuchs in Moskau am 1. November angesprochen und seine ernsthafte Besorgnis über das Verfahren zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung hat den Prozess über die Deutsche Botschaft in Moskau sowie durch Prozessteilnahmen des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Markus Löning, und des Russlandbeauftragten der Bundesregierung, Andreas Schockenhoff, intensiv verfolgt.

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