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Menschenrechtsbeauftragter Löning kritisiert Verabschiedung eines Gesetzes zur weiteren Kriminalisierung von Homosexualität in Malawi
Auf Vorschlag der Regierung beschloss die malawische Nationalversammlung, Homosexualität zwischen Frauen unter Strafe zu stellen. Im Gegensatz zu homosexuellen Beziehungen zwischen Männern war weibliche Homosexualität bisher vom Strafgesetz nicht erfasst. Die Gesetzesänderung war eingeführt worden, um Gleichheit zwischen den Geschlechtern herbeizuführen. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Markus Löning sagte dazu heute (01.12.):
„Die Strafbarkeit von Homosexualität weltweit abzuschaffen, ist ein zentrales Menschenrechtsanliegen der Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund ist die Kriminalisierung von Homosexualität unter Frauen in Malawi ein herber Rückschlag. Ich fordere den malawischen Präsidenten Mutharika auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen und sich wie angekündigt für die Entkriminalisierung von Homosexualität in seinem Land einzusetzen.“