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Grundsatzverfahren zum Meeresboden vor dem Internationalen Seegerichtshof Hamburg
Deutschland beteiligt sich an einem Grundsatzverfahren vor dem Internationalen Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg, bei dem es um die Frage geht, in welchem Umfang Staaten haften, wenn von ihnen unterstützte Unternehmen Schäden auf dem Tiefsee-Meeresboden verursachen.
Die elf Richter der Meeresbodenkammer des Gerichts werden in der Zeit vom 14.09. bis zum 16.09. 9 Staaten und 3 internationale Organisationen, darunter auch Deutschland, anhören. Sie werden ein Rechtsgutachten erstellen, um das die Internationale Meeresbodenbehörde in Kingston den ISGH in Hamburg ersucht hat. Deutschland misst dem Verfahren hohe Bedeutung bei.
Das Gebiet des internationalen Meeresbodens der Tiefsee gilt nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) als „gemeinsames Erbe der Menschheit“. Es wird von der Internationalen Meeresbodenbehörde verwaltet, die u.a. Explorationslizenzen vergibt.
Mit dem Verfahren wird der Gerichtshof zum ersten Mal in seiner Geschichte um ein Rechtsgutachten ersucht. Der Internationale Seegerichtshof befindet sich seit 1996 in Hamburg. Er ist nach dem SRÜ für alle Fragen des internationalen Seerechts zuständig. Von 2005-2008 war der deutsche Völkerrechtler Rüdiger Wolfrum Präsident des Gerichts. Neben den Beiträgen zum regulären Haushalt hat Deutschland seit 1996 zusätzlich rund 53 Millionen Euro zur Einrichtung und dem laufenden Unterhalt des Gerichtshofs beigetragen.
Deutschland zählt bislang zu den wenigen Staaten, die über Unternehmen verfügen, die lizenzierte Explorationsarbeiten durchführen können. Seit 2006 unternimmt ein Schiff der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover (BGR) im Zentralpazifik jährliche Forschungsfahrten, die u.a. den Vorgaben des deutschen Meeresbodenbergbaugesetz von 1995 unterliegen.