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Menschenrechtsbeauftragter fordert Umsetzung des Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs im Fall des aserbaidschanischen Journalisten Fatullayev

08.07.2010 - Pressemitteilung

Aus Anlass eines neuen Hafturteils gegen den aserbaidschanischen Journalisten Eynulla Fatullayev erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (08.07.):

„Mit großer Sorge habe ich die Nachricht über die neue Haftstrafe gegen den aserbaidschanischen Journalisten Eynulla Fatullayev vernommen. Dem am 28. April 2010 gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf sofortige Freilassung und finanzielle Entschädigung von Eynulla Fatullayev ist die aserbaidschanische Regierung trotz internationaler Appelle bisher nicht nachgekommen.

Ich fordere die Regierung Aserbaidschans auf, ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention zu erfüllen und die Entscheidung des Gerichtshofs unmittelbar umzusetzen.“

Bei einem Treffen mit dem aserbaidschanischen Außenminister in der vergangenen Woche in Berlin hatte Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle bereits seine große Sorge über die bisher ausgebliebene Umsetzung des EGMR-Urteils im Fall Fatullayev zum Ausdruck gebracht.

Eynulla Fatullayev wurde im Oktober 2007 aufgrund seiner Zeitungsartikel wegen „terroristischer Bedrohung“ inhaftiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte Verletzungen des Rechts auf Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) und auf ein faires Gerichtsverfahren (Art. 6 EMRK) fest und forderte die sofortige Freilassung und finanzielle Entschädigung von Fatullayev. Aserbaidschan hat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert und ist damit an die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden.

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