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Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Verurteilung des syrischen Menschenrechtsverteidigers Haitham Al-Maleh
Zur Verurteilung des 79-jährigen prominenten syrischen Menschenrechtsverteidigers und Rechtsanwalts Haitham Al-Maleh erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (07.07.2010):
„Mit großer Bestürzung habe ich von der Verurteilung von Haitham Al-Maleh erfahren. Herr Al-Maleh gilt als Vorreiter der syrischen Menschenrechtsbewegung, der sich seit Jahrzehnten und unter großen persönlichen Risiken für die Einhaltung der Menschenrechte in seinem Land einsetzt.
Ich fordere die syrische Regierung dazu auf, ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere der Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, nachzukommen und Herrn Al-Maleh auch mit Blick auf sein hohes Alter und seinen bedenklichen Gesundheitszustand unverzüglich freizulassen.“
Haitham Al-Maleh gründete 2001 die erste syrische Menschenrechtsorganisation (Human Rights Association in Syria) und hat als Rechtsanwalt unter anderem zahlreiche syrische Menschenrechtler vor Gericht vertreten. Zwischen 1980 und 1986 war er wegen seiner Menschenrechtsarbeit in der syrischen Rechtsanwaltskammer inhaftiert. Seit 2004 durfte er das Land nicht mehr verlassen.
Haitham Al-Maleh wurde am 14.10.2009 verhaftet und am 04. Juli 2010 vor einem Militärgericht in Damaskus zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Wie anderen syrischen Menschenrechtsverteidigern in vergleichbaren Fällen wurde ihm vorgeworfen, falsche Nachrichten verbreitet zu haben, die „die Moral der Nation und in Kriegszeiten die nationalen Gefühle schwächen“.