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Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Verurteilung des syrischen Menschenrechtsverteidigers Muhannad Al-Hassani
Zur Verurteilung des syrischen Menschenrechtsverteidigers und Rechtsanwalts Muhannad Al-Hassani erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (28.06.):
„Mit Bestürzung habe ich von der Verurteilung von Muhannad Al-Hassani erfahren. Herr Al-Hassani setzt sich seit langem mit großem persönlichen Mut für die Einhaltung der Menschenrechte in seinem Land ein.
Ich fordere die syrische Regierung dazu auf, ihren internationalen Verpflichtungen, insbesondere der Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte nachzukommen.“
Muhannad Al-Hassani hat als Rechtsanwalt zahlreiche syrische Menschenrechtler vor Gericht vertreten. Für sein Engagement wurde ihm im Mai 2010 der Martin Ennals Award für Menschenrechtsverteidiger verliehen.
Muhannad Al-Hassani wurde am 28. Juli 2009 verhaftet und am 23. Juni 2010 von einem Gericht in Damaskus zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Wie anderen syrischen Menschenrechtsverteidigern in vergleichbaren Fällen wurde ihm unter anderem vorgeworfen, falsche Nachrichten verbreitet zu haben, die „die Moral der Nation und nationale Gefühle schwächen sowie dem Ansehen Syriens im Ausland schaden“.