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Bundesminister Steinmeier: „Kinderpornografie weltweit verbieten!“

24.07.2009 - Pressemitteilung

Deutschland hat einen wichtigen Schritt für den Schutz von Kinderrechten getan: Es ist einem internationalen Vertrag gegen den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie völkerrechtlich verbindlich beigetreten. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier ruft zum Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern auf.

Heute hat Deutschland in New York die Ratifikationsurkunde zum VN-Fakultativprotokoll gegen den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie bei den Vereinten Nationen hinterlegt.

Das Protokoll hat zwei Schwerpunkte: erstens definiert es die Begriffe und zweitens verpflichtet es die Vertragsstaaten, sexuelle Ausbeutung zu verbieten und Verstöße zu bestrafen.

Dazu erklärte Bundesaußenminister Steinmeier heute (24.07.):

„Wir müssen den internationalen Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern verstärken. Denn: An zu vielen Orten der Welt werden die Kinder-Rechte mit Füßen getreten. Kinder werden verkauft, als Prostituierte missbraucht und ausgebeutet.

Das VN-Fakultativprotokoll setzt weltweit hohe Standards für den rechtlichen Schutz von Kindern. Jetzt kommt es darauf an, diese rechtliche Selbstverpflichtung viel besser als bisher weltweit umzusetzen. Mehr Aufmerksamkeit verdient dabei aber der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet. Mit den neuen Medien können Inhalte in Sekundenschnelle zwischen Staaten verschoben werden. Deswegen ist hier internationale Zusammenarbeit unerlässlich.“

Deutschland hat seine Ratifikationsurkunde für das 2. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention bei den Vereinten Nationen hinterlegt (Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie).

In Deutschland ist das Fakultativprotokoll nach einer Änderung des Strafgesetzbuchs (§ 176 I StGB) seit Juni 2008 innerstaatlich umgesetzt.

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