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Bundesregierung übermittelt IAEO Vorschlag zur Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufs

02.05.2007 - Pressemitteilung

Anlässlich des ersten Vorbereitungstreffens für die nächste Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) hat die Bundesregierung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) einen Diskussionsvorschlag zur Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufs übermittelt. Damit sollen die Versorgung aller interessierten Staaten mit nuklearem Brennstoff zur Energiegewinnung sichergestellt und gleichzeitig Risiken der Verbreitung nuklearer Waffen gesenkt werden.

Anlässlich des ersten Vorbereitungstreffens für die nächste Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV) hat die Bundesregierung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) einen Diskussionsvorschlag zur Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufs übermittelt. Damit sollen die Versorgung aller interessierten Staaten mit nuklearem Brennstoff zur Energiegewinnung sichergestellt und gleichzeitig Risiken der Verbreitung nuklearer Waffen gesenkt werden.

Der Vorschlag von Bundesaußenminister Steinmeier sieht vor, dass die IAEO ein Sondergebiet zur Verwaltung erhält. Dort soll auf kommerzieller Basis eine Urananreicherungsanlage errichtet werden. Der IAEO obliegt die alleinige Verantwortung für die Exportkontrolle von nuklearem Brennstoff aus diesem Gebiet.

Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag verpflichtet die Nichtkernwaffenstaaten unter den Unterzeichnerstaaten zum einen zum Verzicht auf Kernwaffen, zum anderen aber alle Vertragsstaaten zur Kooperation bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Wie die Versorgung mit nuklearem Brennstoff und die nukleare Nichtverbreitung in Einklang gebracht werden können, wird seit dem Sommer 2006 unter anderem in der IAEO intensiv diskutiert. Die Bundesregierung unterstreicht mit dem Vorschlag ihr Bemühen, Sicherheitsfragen in internationaler Kooperation durch multilaterale Ansätze zu lösen.

Der jetzt vorgelegte deutsche Vorschlag steht nicht im Widerspruch zur deutschen Kernenergiepolitik. Jeder Staat hat das Recht selbst zu entscheiden, ob er in seinen Energiemix Kernenergie aufnimmt. Eine Beteiligung Deutschlands an der kommerziellen Urananreicherungsanlage ist nicht vorgesehen.

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