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10. Jahrestag des Chemiewaffenübereinkommens am 29. April 2007
Der 29. April 2007 ist der 10. Jahrestag des Inkrafttretens des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ). Dieses Übereinkommen bildet einen Eckpfeiler des multilateralen Vertragssystems für Abrüstung und Nichtverbreitung. Es ist einzigartig, weil es eine ganze Kategorie von Massenvernichtungswaffen vollständig und ausnahmslos verbietet und die Vernichtung aller Chemiewaffen unter internationaler Aufsicht verlangt.
Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens wurde die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) mit Sitz in den Haag gegründet und mit der Umsetzung des Übereinkommens beauftragt. Die EU beglückwünscht die OVCW zu ihrem beachtlichen Erfolg bei der gewissenhaften und effizienten Erfüllung der Aufgaben, die ihr nach dem Übereinkommen obliegen. Sie betrachtet die OVCW in dieser Hinsicht als ein überzeugendes Beispiel für einen wirksamen Multilateralismus im Bereich der Nichtverbreitung und verifizierbaren Rüstungskontrolle.
In den zehn Jahren seines Bestehens ist die Zahl der Vertragsstaaten des CWÜ von 88 auf 182 gestiegen; lediglich sechs Unterzeichnerstaaten haben es noch nicht ratifiziert, und nur sieben Staaten haben es nicht unterzeichnet. Das Chemiewaffenübereinkommen hat somit fast weltweit Gültigkeit erreicht. Die EU appelliert an alle Staaten, die noch nicht Vertragsparteien sind, das Übereinkommen unverzüglich zu ratifizieren beziehungsweise ihm beizutreten. Außerdem ruft die EU bei dieser Gelegenheit zu einem weltweiten Beitritt zu allen internationalen Verträgen, Übereinkünften und Instrumenten im Bereich Abrüstung und Nichtverbreitung auf. Die EU sieht es als ihre Pflicht an, ihre diplomatischen Anstrengungen zur Förderung der Universalität des CWÜ fortzusetzen.
Die EU erkennt die Fortschritte Chemiewaffen besitzender Vertragsstaaten bei der Vernichtung dieser Waffen an. Sie verweist erneut auf die Bedeutung einer vollständigen und unumkehrbaren Vernichtung aller deklarierten Chemiewaffen innerhalb der in dem Übereinkommen festgelegten Frist, d.h. bis spätestens 29. April 2012, und fordert alle Chemiewaffen besitzenden Staaten nachdrücklich auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Fristen einzuhalten.
Die EU unterstreicht, dass die Vertragsstaaten einen bedeutenden Beitrag zu mehr Sicherheit und Stabilität in der Welt – und auch zur Terrorismusbekämpfung – leisten, wenn sie ausnahmslos und uneingeschränkt ihre einzelstaatlichen Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens erfüllen. Die EU wird den Vertragsstaaten dabei auch weiterhin Unterstützung anbieten.
Die EU setzt sich für die weitere Stärkung des CWÜ ein, wobei insbesondere durch den Ausbau seines Verifikationsregimes das Vertrauen in die Einhaltung des Übereinkommens gefestigt werden soll.
Die EU schätzt den kontinuierlichen Beitrag ihrer Chemie-Industrie zu dem Erfolg des Übereinkommens hoch ein. Besonders die eindeutige Unterstützung der Branche für die wirkungsvolle Umsetzung des im Übereinkommen vorgesehenen Verifikationsregimes für die Industrie ist für die weitere Stärkung des Vertrauens in die Nichtverbreitung von Chemiewaffen von entscheidender Bedeutung.
Die EU unterstreicht die Bedeutung der Bestimmungen des Übereinkommens über die Hilfeleistung und den Schutz gegen den Einsatz oder die Androhung des Einsatzes von Chemiewaffen. Nach Ansicht der EU trägt der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit bei Tätigkeiten im Bereich der Chemie, die friedlichen Zwecken dienen, zur Förderung des Übereinkommens insgesamt bei.
Die EU hat sich mit mehreren „Gemeinsamen Aktionen“ zur Unterstützung der OVCW immer wieder für die Ziele des Übereinkommens eingesetzt und insbesondere die Vernichtung chemischer Waffen, die Universalität , die einzelstaatliche Umsetzung und die internationale Zusammenarbeit unterstützt und gefördert. Und sie wird diese Unterstützung fortsetzen.
Die EU wird sich auch in den kommenden Jahren für die Erfüllung aller Ziele des Übereinkommens einsetzen und erwartet einen erfolgreichen Abschluss der zweiten Überprüfungskonferenz 2008.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
*Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.