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Auswärtiges Amt leistet humanitäre Hilfe für Flüchtlinge und Binnenvertriebene aus dem Irak
Das Auswärtige Amt stellt 2,2 Mio. Euro humanitäre Hilfe für irakische Flüchtlinge und Binnenvertriebene zur Verfügung.
Jeweils eine Million Euro werden dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) für Hilfsprojekte zugunsten irakischer Flüchtlinge in Syrien und Jordanien sowie für Binnenvertriebene im Irak zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhält das Deutsche Rote Kreuz 205.000 Euro, um den irakischen Roten Halbmond mit Erste-Hilfe-Sets und Kits für die Versorgung von Schwerstverletzten auszustatten.
Das IKRK versorgt mit dem irakischen Roten Halbmond die Schutzbedürftigsten unter den bis zu zwei Millionen Binnenvertriebenen im Irak. Neben der medizinischen Grundversorgung gehört hierzu auch die Sicherstellung des Zugangs zu Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen. Außerdem nimmt das IKRK internationale Schutzaufgaben wahr. Der UNHCR kümmert sich auch außerhalb des Irak um die Bedürfnisse der fast zwei Million irakischen Flüchtlinge, die sich zum überwiegenden Teil in Jordanien und Syrien aufhalten.
Der UNHCR veranstaltet am 17. und 18. April in Genf eine internationale Konferenz über die humanitären Bedürfnisse der irakischen Flüchtlinge und Binnenvertriebenen. Für die Bundesregierung wird der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Herr Gernot Erler, an der Konferenz teilnehmen.