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Staatsminister Gloser zum Inkrafttreten des Ratifikationsgesetzes zur UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt

06.03.2007 - Pressemitteilung

Das Vertragsgesetz zur Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wurde am 06.03.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 07.03.2007 in Kraft.

Hierzu erklärt der Staatsminister für Europa, Günter Gloser:

„Das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist bisher von über zwei Dritteln der Mitgliedstaaten der EU ratifiziert worden. Dies belegt, welchen Stellenwert wir in Europa der kulturellen Vielfalt einräumen. Auch die Bundesrepublik Deutschland bekennt sich mit dem Vertragsgesetz zur kulturellen Vielfalt und kann nun die deutsche Ratifikationsurkunde bei der UNESCO hinterlegen.
Damit tritt das Übereinkommen in wenigen Tagen, am 18. März, in Kraft.

Deutschland wird zusammen mit seinen europäischen Partnern schon an der ersten Konferenz der Vertragsparteien teilnehmen und damit die Umsetzung des Übereinkommens von Anfang an aktiv mitgestalten.

Aufgabe der deutschen EU-Präsidentschaft ist es, mit unseren europäischen Partnern gemeinsame Positionen zur kulturellen Vielfalt zu erarbeiten, um die Interessen der EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Gemeinschaft bei der Umsetzung dieses Übereinkommens gebührend geltend zu machen.

Besonders wichtig sind in diesem Prozess Impulse der Zivilgesellschaft: Das Auswärtige Amt unterstützt daher die internationale Fachkonferenz “Kulturelle Vielfalt – Europas Reichtum. Das UNESCO-Übereinkommen mit Leben füllen„ vom 26. bis 28. April 2007 in Essen, der Kulturhauptstadt Europas 2010.“

Das UNESCO-Übereinkommen wurde in der 33. UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris angenommen.

Mit dem Übereinkommen wird das Recht der Vertragsparteien auf eine eigenständige Kulturpolitik völkerrechtlich verankert. Erfolgreiche kulturpolitische Steuerungsinstrumente, wie z.B. die Filmförderung oder das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind damit auch künftig möglich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die fortschreitende Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO.

Die von der Deutschen UNESCO-Kommission initiierte „Bundesweite Koalition zur Kulturellen Vielfalt“ – ein Netzwerk der Zivilgesellschaft (Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien) – wird die Umsetzung des Übereinkommens aktiv begleiten.

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