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Bundesminister Westerwelle zum griechischen Beitritt zum IGH-Verfahren Deutschlands und Italiens

13.01.2011 - Pressemitteilung

Der griechische Außenminister Dimitrios Droutsas hat Bundesaußenminister Guido Westerwelle gestern abend telefonisch unterrichtet, dass seine Regierung beim Internationalen Gerichtshof beantrage, dem laufenden Verfahren zwischen Deutschland und Italien beizutreten. Gegenstand des seit Dezember 2008 anhängigen Verfahrens ist die Frage, ob Deutschland sich gegenüber Entschädigungsforderungen von Opfern des Zweiten Weltkriegs auf den Grundsatz der Staatenimmunität berufen kann.

Minister Westerwelle erklärte dazu heute (13.01.) in Berlin:

„Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung der griechischen Regierung. In Deutschland wissen wir um unsere Verantwortung für unsere Geschichte. Und wir wissen auch um das besondere Leid der griechischen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg.
Wir bleiben aber nachdrücklich bei unserer Haltung und sind zuversichtlich, dass sich unsere Rechtsauffassung vor Gericht durchsetzen wird.
Was Klagen gegen die Bundesrepublik betrifft, erwarten wir, dass international anerkannte Rechtsgrundsätze und insbesondere Deutschlands Immunität als Staat respektiert werden. Wird dieser Grundsatz ausgehöhlt, droht der Staatengemeinschaft insgesamt Rechtsunsicherheit.“

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