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Bewerbungsverfahren für den juristischen Vorbereitungsdienst und Referendariat

Botschaft

Die Deutschen Botschaft, aufgenommen beim Besuch von Bundesaußenminsiterin A. Baerbock. Im Mittelpunkt der einwöchigen Reise von Außenministerin Baerbock nach Australien, Neuseeland und Fidschi steht die Sicherheitspolitik und der Klimaschutz. © dpa

02.06.2026 - Artikel

Allgemeine Informationen zum juristischen Vorbereitungsdienst und Voraussetzungen finden Sie hier. Bitte lesen Sie diese vor einer Bewerbung genau durch.

Bewerbungsverfahren

Ihre Bewerbungsunterlagen müssen frühestens 12 und spätestens acht Monate vor dem geplanten Beginn Ihrer Station postalisch bei uns eingegangen sein. Für eine Station etwa, die am 1. Juni beginnen soll, müssen Ihre Unterlagen spätestens am 30. September (fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag: am darauffolgenden Werktag) bei uns eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass wir Bewerbungen, die vor oder nach dem genannten Zeitraum bei uns eingehen, nicht berücksichtigen können und ohne Benachrichtigung vernichten.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen (möglichst in der genannten Reihenfolge) bei:

  • 2 Bewerbungsbögen inklusive Unterschrift
  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Zusage für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  • Zeugnis über die erste juristische Staatsprüfung
  • Abiturzeugnis
  • Nachweise über Ihre im Bewerbungsbogen angeführten Tätigkeiten und (Sprach-)Kenntnisse (soweit vorhanden).

Uns erreichen regelmäßig sehr viel mehr Bewerbungen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, und nicht alle Ausbildungsplätze stehen jederzeit zur Verfügung. Es empfiehlt sich daher, mehrere Einsatzwünsche anzugeben.

Bitte achten Sie bei Abgabe Ihrer Unterlagen auf vollständige und korrekte Angaben und prüfen Sie insbesondere den konkreten Zeitraum der Station sowie das eventuelle Erfordernis der Ausbildung durch eine Volljuristin oder einen Volljuristen.

Beachten Sie, dass Sie lediglich den Zeitraum angeben, an dem Sie tatsächlich für die Ausbildung zur Verfügung stehen (ohne Zeiten von Arbeitsgemeinschaften, Vorbereitungskurse, Examina u. ä.), und dies zu vollen Monaten (3 bzw. 4 Monate, jeweils ab Monatsbeginn). Eine Verschiebung des Zeitraums ist grundsätzlich nicht möglich.

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen können leider nicht berücksichtigt werden; dies gilt auch für unvollständige Bewerbungen und Bewerbungen mit offensichtlich falschen Angaben.

Alle Anlagen reichen in einfacher Kopie aus. Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen und Heftklammern.

Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:

Auswärtiges Amt
Z-Ak-P-30
Kurstraße 36
10117 Berlin

Alle Bewerbungen werden anhand eines Kriterienkatalogs nach Punkten bewertet. Zu den Kriterien gehören Examensnote und Wahlfach, Auslandsaufenthalte, praktische Erfahrungen im In- und Ausland und Sprachkenntnisse.

Spätestens acht Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie Rückmeldung per E-Mail, ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden konnte.

Zu guter Letzt:

In den einzelnen Ländern gelten unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen - siehe die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts .

Informieren Sie sich vorab bitte bei der diplomatischen Vertretung Ihres Gastlandes und bei der aufnehmenden Auslandsvertretung über alle relevanten Einreise- und Aufenthaltsbedingungen.

Auch bei Zusage einer Station besteht immer ein Restrisiko, dass das Angebot aufgrund unvorhergesehenen Ereignissen kurzfristig zurückgenommen werden muss. Im Falle einer Aufhebung unserer Zusage können wir Ihnen grundsätzlich leider keine alternative Stelle anbieten.

Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der Planung und Vorbereitung Ihrer Station möglicherweise entstehen, können leider auch im Falle einer Absage oder eines Abbruchs der Station nicht erstattet werden. Reisebuchungen oder die Begründung sonstiger Zahlungsverpflichtungen erfolgen somit auf eigenes Risiko.

Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für einen Juristischen Vorbereitungsdienst in der Zentrale des Auswärtigen Amts oder an eine Auslandsvertretung finden Sie hier.

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