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Juristischer Vorbereitungsdienst und Referendariat
Die Deutschen Botschaft, aufgenommen beim Besuch von Bundesaußenminsiterin A. Baerbock. Im Mittelpunkt der einwöchigen Reise von Außenministerin Baerbock nach Australien, Neuseeland und Fidschi steht die Sicherheitspolitik und der Klimaschutz. © dpa
Verwaltungs- oder Wahlstation: Das Auswärtige Amt bildet in der Zentrale in Berlin und an ausgewählten Auslandsvertretungen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus.
Verwaltungs- oder Wahlstation: Das Auswärtige Amt bildet in der Zentrale in Berlin und an ausgewählten Auslandsvertretungen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus.
Ob im Gesandschaftsrecht, Arbeitsrecht, bei der Wahrnehmung von konsularischen Aufgaben wie beispielsweise Pass- und Visaangelegenheiten oder im Völker- und Europarecht: Für viele Tätigkeiten im Auswärtigen Dienst sind Juristinnen und Juristen besonders gefragt.
Das Auswärtige Amt bietet deshalb Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, die sich für eine spätere Tätigkeit im Auswärtigen Amt interessieren, die Möglichkeit, Teile ihrer rechtspraktischen Ausbildung in der Zentrale in Berlin oder an einer Auslandsvertretung zu absolvieren.
Die Ableistung eines Referendariats oder eines juristischen Vorbereitungsdiensts ist sowohl in der Zentrale in Berlin als auch an einer von mehr als 80 Auslandsvertretungen möglich.
Eine Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete oder einen Schwerpunktbereich ist innerhalb des Referendariats nicht vorgesehen.
Referendarinnen und Referendare werden während für die Zeit ihrer rechtspraktischen Ausbildung einer Arbeitseinheit in der Zentrale oder in einer Auslandsvertretung zugeteilt. Wo immer möglich leitet eine Angehörige oder ein Angehöriger des höheren Diensts mit Befähigung zum Richteramt oder Ermächtigung zur Wahrnehmung von konsularischen Aufgaben nach § 19 Konsulargesetz (KonsG) die Ausbildung.
Allgemeine Voraussetzungen
Das Referendariatsprogramm im Auswärtigen Amt richtet sich an
- deutsche Staatsangehörige im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 Abs. 1 GG) oder Staatsangehörige eines anderen EU- oder EFTA-Mitgliedsstaats,
- die bereits ihren juristischen Vorbereitungsdienst angetreten oder die Zusage erhalten haben, dass sie in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt werden, und
- die über die erforderlichen Sprachkenntnisse für den gewünschten Einsatzort verfügen.
Vorbereitung
Wir ermöglichen die Ableistung eines Referendariats oder eines juristischen Vorbereitungsdiensts sowohl in der Zentrale in Berlin als auch an einer von mehr als 80 Auslandsvertretungen.
Eine Liste mit möglichen Einsatzorten finden Sie hier.
Bitte machen Sie sich vor Ihrer Bewerbung für eine Station an einer unserer Auslandsvertretungen mit den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts für die gewünschten Gastländer vertraut. Dort finden Sie auch Hinweise zu gesundheitlichen Rahmenbedingungen und Einreisebestimmungen.
Vergütung
Die Lebenshaltungskosten an Auslandsdienstorten können deutlich über denen in Deutschland liegen. Das Ausbildungsverhältnis mit Ihrer Ausbildungsstelle und das von dort gezahlte Gehalt bleiben während der Station im Auswärtigen Dienst bestehen. Das Auswärtige Amt kann keine zusätzliche Vergütung oder finanzielle Unterstützung für Referendarinnen und Referendare bereitstellen.