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Fragen, die von Bewerberinnen und Bewerbern häufig zum mittleren Auswärtigen Dienst gestellt werden
- Wann findet das nächste Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst statt?
- Kann ich mich mit einem (Fach-) Hochschulabschluss (z.B. Magister, Diplom, 1. jur. Staatsexamen) oder einigen Semestern Studium für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?
- Kann ich mich als Abiturientin oder Abiturient oder mit ein paar Semestern Studium für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?
- Kann ich mich mehrmals für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?
- Kann ich mich noch bewerben, obwohl die Bewerbungsfrist schon abgelaufen ist?
- Gibt es eine Höchstaltersgrenze für die Bewerbung?
- Was bedeutet „uneingeschränkte gesundheitliche Eignung“?
- Wo befindet sich die Akademie Auswärtiger Dienst?
- Kann mir ein bereits in einer anderen mittleren Verwaltungslaufbahn abgeleisteter Vorbereitungsdienst auf den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst angerechnet werden, ggfs. auch nur teilweise?
- Wenn man bereits in der mittleren Beamtenlaufbahn in einer anderen Verwaltung tätig ist, wäre dann unter Umständen eine Übernahme in den mittleren Auswärtigen Dienst möglich?
- Muss ich am schriftlichen Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst teilnehmen, wenn ich schon einen Eignungstest der DGP mitgemacht habe bzw. mich auch für den gehobenen Auswärtigen Dienst beworben habe?
- Was verdiene ich als Beamtin oder Beamter im mittleren Auswärtigen Dienst?
- Werden im späteren Berufsleben bei einer Versetzung ins Ausland persönliche Interessen oder familiäre Belange berücksichtigt?
- Ist eine fortgesetzte spezielle Verwendung in einem bestimmten Fachbereich (z.B. Rechts- und Konsularbereich) im mittleren Auswärtigen Dienstes möglich?
- Stellt der mittlere Auswärtige Dienst sog. Vorbehaltsstellen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zur Verfügung?
- Welche Laufbahn ist die richtige für mich?
- Informationen für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
- Ich habe eine Frage zur Tätigkeit im Auswärtigen Amt, die hier nicht beantwortet wird. Was kann ich tun?
Wann findet das nächste Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst statt?
Das Auswärtige Amt nimmt jedes Jahr zwischen März und April Bewerbungen für den mittleren Auswärtigen Dienst im Online-Verfahren über die Plattform Interamt entgegen. Der nächster Bewerbungszeitraum ist vom 03.03.2026 bis 28.04.2026.
Die Bewerbung gilt immer für die Einstellung im darauffolgenden Jahr.
Kann ich mich mit einem (Fach-) Hochschulabschluss (z.B. Magister, Diplom, 1. jur. Staatsexamen) oder einigen Semestern Studium für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?
Bitte erkundigen Sie sich über die Bewerbung für den höheren oder den gehobenen Dienst!
Für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ist der höhere Auswärtige Dienst die richtige Laufbahn. Es wird empfohlen, sich in dieser Richtung zu informieren und die Möglichkeit einer Bewerbung für den höheren Dienst zu prüfen.
Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen sollten sich über die Möglichkeiten informieren, mit einem Aufbaustudiengang die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Auswärtigen Dienst zu erfüllen.
Erfahrungsgemäß ist eine Bewerbung von (Fach-) Hochschulabsolventinnen oder -absolventen für den mittleren Auswärtigen Dienst nur in Ausnahmefällen erfolgreich.
Allein die Hoffnung auf einen späteren Aufstieg in eine andere Laufbahn, etwa den gehobenen Dienst, dürfte als Motivation für eine Bewerbung für den mittleren Dienst nicht ausreichend sein. Der Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ist stets die Ausnahme und setzt zunächst mehrjährige berufliche Bewährung und die erfolgreiche Teilnahme an dem für die Laufbahn vorgesehenen Auswahlverfahren voraus.
Wer sich für den mittleren Dienst bewirbt, sollte davon ausgehen, das gesamte spätere Berufsleben auch in dieser Laufbahn zu verbringen.
Kann ich mich als Abiturientin oder Abiturient oder mit ein paar Semestern Studium für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?
Grundsätzlich ja.
Für Abiturientinnen oder Abiturienten mit Kenntnissen in zwei Fremdsprachen dürfte jedoch der gehobene Auswärtige Dienst die richtige Laufbahn sein und es wird empfohlen, sich zunächst in dieser Richtung zu informieren und die Möglichkeit einer Bewerbung für den gehobenen Dienst zu prüfen. Informationen zum gehobenen Auswärtigen Dienst finden Sie hier.
Bitte setzen Sie sich sich genau mit den Berufsbildern des mittleren und gehobenen Dienstes auseinander. Wir empfehlen, eine Berufs- oder Laufbahnentscheidung gut abzuwägen und sie nicht allein von derzeit fehlenden Voraussetzungen (z.B. Sprachkenntnissen) abhängig zu machen.
Kann ich mich mehrmals für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?
Das hängt davon ab, an welchem Abschnitt des Auswahlverfahrens Sie nicht erfolgreich waren.
Sollten Sie bei der Teilnahme am schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens nicht erfolgreich sein, so ist eine erneute Bewerbung möglich. Man kann sogar ein Feedback zu seinen im schriftlichen Vorauswahlverfahren erzielten Ergebnissen erhalten. Sollten Sie dagegen bereits am mündlichen Auswahlverfahren teilgenommen haben, ist eine erneute Bewerbung erst wieder nach zwei Jahren möglich. Das mündliche Auswahlverfahren verfolgt das Ziel, unter den nach dem schriftlichen Verfahren bestqualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern diejenigen auszuwählen, die nach dem Eindruck des Auswahlausschusses für den mittleren Auswärtigen Dienst die beste persönliche Eignung haben.
Kann ich mich noch bewerben, obwohl die Bewerbungsfrist schon abgelaufen ist?
Nein.
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen. Eine Bewerbung ist dann erst wieder für das darauf folgende Auswahlverfahren im vorgesehen Bewerbungszeitraum möglich.
Gibt es eine Höchstaltersgrenze für die Bewerbung?
Nein.
Seit Inkrafttreten der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) vom 12.02.2009 gibt es für die Einstellung in die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes keine Höchstaltersgrenze mehr. Aus haushaltsrechtlichen Gründen dürfen Berufungen in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich jedoch nur erfolgen, wenn
• die sich bewerbende Person das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
• ein außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern besteht und die Berufung einen erheblichen Vorteil für den Bund bedeutet.
§ 48 BHO (Bundeshaushaltsordnung) sieht Ausnahmefälle unter gewissen Voraussetzungen vor. Die Entscheidung über die Berufung in das Beamtenverhältnis trifft für seinen Geschäftsbereich das Auswärtige Amt.
Was bedeutet „uneingeschränkte gesundheitliche Eignung“?
Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung bedeutet, dass Ihre Gesundheit so widerstandsfähig sein muss, dass das Auswärtige Amt Sie an jedem seiner Dienstorte und dann jeweils mehrere Jahre einsetzen kann. Auch Ihre Familienangehörigen (Ehe- oder Lebenspartner/in, ggf. Kinder) sollten über eine solche robuste Gesundheit verfügen. Auch sie werden anlässlich der Einstellung und ggf. vor, während und nach einer Verwendung auf einem möglicherweise gesundheitsgefährdenden Dienstort zu einer Gesundheitsuntersuchung aufgefordert.
Faktisch bedeutet dies, dass Sie nicht auf (fach-)ärztliche Versorgung angewiesen sind oder z.B. keine seltenen und/oder schwer zu beschaffenden Medikamente einnehmen müssen. Sie müssen also auch an Dienstorten mit mangelhafter ärztlicher, medikamentöser oder sonstiger medizinischer oder prothetischer Versorgung zurechtkommen, ohne Schaden zu nehmen.
Das kann z.B. schwierig sein, wenn Sie an einer (chronischen) Erkrankung leiden wie Diabetes, Rheuma, Epilepsie oder Bluthochdruck - auch wenn diese in Deutschland völlig unproblematisch zu behandeln ist.
Zusätzlich dürfen Sie nicht anfällig für klimatische Extremsituationen oder Umweltbelastungen sein. Große Hitze und Feuchtigkeit müssen Sie ebenso im normalen Rahmen ertragen können wie Kälte oder Smog. Dies kann beispielsweise die gesundheitliche Eignung von Asthmatikerinnen oder Astmatikern oder Herzkranken, aber auch von Menschen mit einem zu hohen (krankhaften) Körpergewicht, z.T. erheblich einschränken.
Wenn Sie einmal an bestimmten Krankheiten gelitten haben und diese inzwischen vollständig auskuriert und geheilt sind, ohne dass Probleme zurückgeblieben oder laufende Kontrollen notwendig sind, bedeutet dies i.d.R. keinen Mangel an gesundheitlicher Eignung. Der Klärung all dieser Fragen dient die vorgeschaltete „Tauglichkeitsuntersuchung“.
Sollten Sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, stellt dies einen Mangel an Eignung dar und wird i.d.R. zur Ablehnung Ihrer Bewerbung führen müssen, selbst wenn Sie die übrigen Teile des Auswahlverfahrens erfolgreich bestanden haben sollten. Wir empfehlen Ihnen daher, bei eventuellen Zweifeln rechtzeitig Kontakt mit dem Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts aufzunehmen. Trotzdem wird immer das Urteil des untersuchenden medizinischen Fachpersonals letztlich entscheidend bleiben.
Für Bewerberinnen und Bewerbern mit anerkannter Schwerbehinderung (mind. 50 GdB) oder gleichgestellte behinderte Menschen (GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30) gelten andere Vorgaben und Maßstäbe.
Wo befindet sich die Akademie Auswärtiger Dienst?
Die Akademie Auswärtiger Dienst befindet sich in Berlin-Tegel. Die Anschrift lautet:
Akademie Auswärtiger Dienst
Schwarzer Weg 45
13505 Berlin
Villa Borsig: Wegbeschreibung PDF / 136 KB
Kann mir ein bereits in einer anderen mittleren Verwaltungslaufbahn abgeleisteter Vorbereitungsdienst auf den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst angerechnet werden, ggfs. auch nur teilweise?
Nein.
Im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme für Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes ist keine Verkürzung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes vorgesehen. Bei erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren durchlaufen die Beamtinnen und Beamten zusammen mit allen anderen Anwärterinnen und Anwärtern für den mittleren Auswärtigen Dienst den gesamten zweijährigen Vorbereitungsdienst.
Wenn man bereits in der mittleren Beamtenlaufbahn in einer anderen Verwaltung tätig ist, wäre dann unter Umständen eine Übernahme in den mittleren Auswärtigen Dienst möglich?
Ja.
Das Auswärtige Amt bietet eine Qualifizierungsmaßnahme für Beamtinnen und Beamte des mittleren Verwaltungsdienstes (bis Statusamt A7, Bewerbungen höherer Statusämter sind unter Berücksichtigung einer Herabstufung auf das Statusamt A7 möglich) an, die einen Wechsel in den mittleren Auswärtigen Dienst anstreben. Interessentinnen nehmen am regulären Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst teil.
Bei erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren werden sie mit dem Ziel der Versetzung zum Auswärtigen Amt abgeordnet und durchlaufen zusammen mit allen anderen Anwärterinnen und Anwärtern für den mittleren Auswärtigen Dienst den gesamten zweijähren Vorbereitungsdienst.
Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme stehen ihnen die weiteren Statusämter bis A9 nach den geltenden Beurteilungsrichtlinien des Auswärtigen Amts für Beförderungsentscheidungen offen.
Muss ich am schriftlichen Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst teilnehmen, wenn ich schon einen Eignungstest der DGP mitgemacht habe bzw. mich auch für den gehobenen Auswärtigen Dienst beworben habe?
Ja!
Der Eignungstest für den mittleren Auswärtigen Dienst unterscheidet sich in einigen Punkten von den Eignungstests, die für andere Beamtenlaufbahnen durchgeführt werden. Auch wenn Sie bereits am Auswahlverfahren für den gehobenen Auswärtigen Dienst teilgenommen haben, müssen Sie am schriftlichen Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst teilnehmen. Da es sich beim mittleren und gehobenen Auswärtigen Dienst um zwei unterschiedliche Laufbahnen mit ganz unterschiedlichen Tätigkeitsbildern handelt, sind selbstverständlich auch die Eignungstests den jeweiligen Anforderungen angepasst.
Was verdiene ich als Beamtin oder Beamter im mittleren Auswärtigen Dienst?
Während der Ausbildung erhalten die Anwärterinnen und Anwärter bereits Bezüge, werden also für das Lernen bezahlt. Diese betragen derzeit 1517,57 Euro für alleinstehende Personen (Stand April 2025).
Anwärterinnen und Anwärter mit Ehe- oder Lebenspartner und/oder mit Kindern erhalten die aus den Anlagen der Bundesbesoldungsordnung zu entnehmenden Zuschläge.
Anwärterinnen und Anwärter, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Berufsbild nach dem Berufsbildungsgesetz oder einem vergleichbaren Gesetz eines Bundeslandes verfügen (mit einer Regelausbildungszeit von mind. 36 Monaten) und diesen Beruf mindestens 12 Monate ausgeübt haben, können zusätzlich zu den normalen Anwärtergrundbezügen einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 50 Prozent der Anwärtergrundbezüge erhalten.
Während eines Auslandsaufenthalts erhöht sich das zu versteuernde Bruttoinlandsgehalt um einen steuerfreien Auslandszuschlag, welcher in 20 Stufen eingeteilt ist und entsprechend der Lebensbedingungen am Ort variiert (vgl. Anlage VI Bundesbesoldungsgesetz)
Nach dem Bestehen der Laufbahnprüfung werden die Anwärterinnen und Anwärter in den mittleren Auswärtigen Dienst übernommen. Das Grundgehalt in Erfahrungsstufe 1 liegt bei 2.914,40 Euro (brutto, Stand April 2025, Angaben ohne Gewähr) , zzgl. der in den Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetzes vorgesehen Zulagen, etwa für die Tätigkeit in einer Obersten Bundesbehörde sowie einen Auslandsaufenthalt oder Familienzuschlag.
Werden im späteren Berufsleben bei einer Versetzung ins Ausland persönliche Interessen oder familiäre Belange berücksichtigt?
Ja, sofern sie mit den dienstlichen Interessen vereinbar sind.
So weit wie möglich ja. Das Personalreferat bemüht sich bei der Postenplanung, die familiären Rahmenbedingungen sowie die konkreten fachlichen und örtlichen Postenwünsche zu berücksichtigen.
Die Mitarbeiter*innen des Auswärtigen Dienst erhalten etwa ein Jahr vor dem Rotationstermin eine Liste mit den in Frage kommenden Posten. Sie geben aus der Liste eine bestimmte Anzahl an Posten im Inland und Ausland an, die sich nach den persönlichen und fachlichen Interessen sowie sprachlichen Fähigkeiten orientieren können und sollen. In diese Liste der „Wunschposten“ können auch familiäre Belange (deutsche Schule für Kinder, Sprachkenntnisse und Wunsch der Partnerin bzw. des Partners im Hinblick auf eigene Berufstätigkeit etc.) einfließen.
Allerdings müssen auch schwierige Posten, d.h. solche mit problematischen Lebensbedingungen, schlechterer Sicherheitslage oder schwierigen gesundheitlichen Rahmenbedingungen mit auf der Liste stehen. Das Personalreferat versucht, bei der Postenplanung die Wünsche der Beschäftigten so weitgehend wie möglich einzubeziehen. Schulische Bedürfnisse der Kinder werden immer berücksichtigt.
Gleichzeitig gilt jedoch: Jeder Posten im Inland und an den mehr als 220 Auslandsvertretungen muss optimal besetzt werden. Daher verpflichtet man sich bei Eintritt in den Auswärtigen Dienst zu weltweiter Versetzungsbereitschaft.
Ist eine fortgesetzte spezielle Verwendung in einem bestimmten Fachbereich (z.B. Rechts- und Konsularbereich) im mittleren Auswärtigen Dienstes möglich?
Jein.
Die Mitarbeitenden in den Rotationslaufbahnen im Auswärtigen Dienst werden zu Generalistinnen und Generalisten ausgebildet. Sie wechseln in der Regel alle drei bis vier Jahren ihren Wohnort und ihren Arbeitsplatz.
Die Postenplanung umfasst jedoch die Bewerbung auf konkrete Stellen durch die Mitarbeitenden.
Tatsächlich bildet sich im späteren Verlauf einer Karriere im mittleren Auswärtigen Dienst häufig ein oder mehrere Tätigkeitsschwerpunkte heraus. Gleichzeitig gilt, dass alle Posten an den Auslandsvertretungen und in der Zentrale bestmöglich besetzt werden müssen.
Stellt der mittlere Auswärtige Dienst sog. Vorbehaltsstellen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zur Verfügung?
Ja!
Gem. § 9 SVG kommen als Inhaber von Eingliederungs- oder Zulassungsscheinen ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in Betracht, die für eine Wehrdienstzeit von mindestens 12 Jahren berufen waren. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 SVG ist bei Einstellungen in den Vorbereitungsdienst für die mittlere Beamtenlaufbahn jede sechste Stelle Inhabern eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins vorzubehalten (sog. Vorbehaltsstellen). Bei gleicher Eignung werden diese Stellen dann bevorzugt mit ehemaligen Zeitsoldat*innen besetzt.
Will sich eine Soldatin oder ein Soldat für eine Vorbehaltsstelle bewerben, so muss die Bewerbung zunächst an die Vormerkstelle des Bundes (angesiedelt beim Bundesverwaltungsamt in Köln) gerichtet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die „Eingliederungsberechtigung“ individuell überprüft. Das Auswärtige Amt erhält nach erfolgter Prüfung eine entsprechende Benachrichtigung. Eine Überprüfung der formalen Einstellungsvoraussetzungen und der Eignung für den mittleren Auswärtigen Dienst erfolgt jedoch nicht.
Daher muss jede Soldatin und jeder Soldatin, die ein Interesse am Wechsel in den mittleren Auswärtigen Dienst hat, an dem Online-Bewerbungsverfahren teilnehmen und sich im regulären Auswahlverfahren durchsetzen.
Welche Laufbahn ist die richtige für mich?
Eine Übersicht, die Ihnen helfen soll, festzustellen, welche Laufbahn möglicherweise für Sie geeignet ist, finden Sie hier.
Informationen für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
Das Auswärtige Amt berücksichtigt die besondere Situation schwerbehinderter Bewerbender. Von ihnen wird bei der Einstellung nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Uneingeschränkte gesundheitliche Einsetzbarkeit an allen Dienstorten wird von ihnen nicht gefordert. Vielmehr genügt je nach Art der Behinderung Einsetzbarkeit in gemäßigten Klimazonen oder an Dienstorten mit ausreichender ärztlicher Versorgung. Hinsichtlich der sonstigen Eignung, insbesondere der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, gilt uneingeschränkt das Leistungsprinzip im Wettbewerb mit anderen, nicht behinderten Bewerbenden.
Das Auswärtige Amt lädt schwerbehinderte Bewerbende gemäß § 165 SGB IX zum mündlichen Teil des Verfahrens ein, wenn sich nicht im vorausgehenden schriftlichen Teil ihre offensichtliche Nichteignung für den mittleren Auswärtigen Dienst erwiesen hat. Die Messinstrumente des Auswärtigen Amts für die gemäß Stellenausschreibung geforderten Kriterien „intellektuelle Leistungsfähigkeit“ und „gute Sprachkenntnisse in Englisch“ sind ein psychologischer Eignungstest sowie ein Sprachtest in Englisch. Offensichtliche Nichteignung gemäß § 165 SGB IX liegt dann vor, wenn im psychologischen Eignungstest der erforderliche Mindestwert nicht erreicht oder in dem Sprachtest weniger als 50 Prozent richtige Antworten erzielt werden. Siehe hierzu auch § 4 (2) MADVDV.
Interessierten schwerbehinderten Bewerbenden stehen die Mitarbeiterenden der Akademie Auswärtiger Dienst sowie des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts gern zu einem Gespräch zur Verfügung.
Ich habe eine Frage zur Tätigkeit im Auswärtigen Amt, die hier nicht beantwortet wird. Was kann ich tun?
Eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten zum Auswärtigen Dienst im Allgemeinen finden Sie hier. Sollte Ihre Frage auch dort nicht beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Mitarbeiterenden der Ausbildungsleitung des mittleren Auswärtigen Dienstes auf. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Dienst!