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Wer Menschenrechte verteidigt, muss geschützt werden

18.06.2020 - Artikel

Die neue Elisabeth-Selbert-Initiative des Auswärtigen Amts bietet gefährdeten Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern Schutz und Perspektiven.

Wer sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzt, lebt oft gefährlich: Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger können Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sein, die bessere Arbeitsbedingungen einfordern; Angehörige ethnischer Minderheiten, die für Landrechte kämpfen; Frauen, die sich gegen Diskriminierung und Gewalt wehren; LGBTIQ-Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für ihr Recht auf sexuelle Identität engagieren oder Journalistinnen und Journalisten, die Korruptionsfälle aufdecken.

Der Raum für zivilgesellschaftliches Engagement schrumpft in vielen Ländern immer weiter (sog. Shrinking Spaces) – und es trifft die Arbeit zahlreicher Organisationen in den verschiedensten Bereichen. Menschenrechtsverteidiger sind oft die Hauptleidtragenden dieser Entwicklung. Sie werden eingeschüchtert, diffamiert und kriminalisiert; es kommt zu willkürlichen Verhaftungen, in viel zu vielen Fällen auch zu Folter und Mord.

Die Elisabeth-Selbert-Initiative: Ein weiterer Baustein für eine menschenrechtsbasierte Außenpolitik

Der Einsatz für Menschenrechte ist ein Grundpfeiler der deutschen Außenpolitik. Dazu gehört der Einsatz für eine freie Zivilgesellschaft und der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern.

So ist der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern Bestandteil des „Aktionsplans Menschenrechte“. Zur Umsetzung des Aktionsplans finanziert das Auswärtige Amt pro Jahr über 100 Menschenrechtsprojekte, in der Regel Projekte lokaler NGOs. Zudem werden seit 2016 jährlich 15 Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger für ihren Einsatz mit dem „Deutsch-Französischen Preis für Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit“ geehrt. Darüber hinaus engagieren sich unsere Auslandsvertretungen weltweit vor Ort für den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, z.B. durch Prozessbeobachtungen, Gefängnisbesuche, durch regelmäßige Treffen, Veranstaltungen oder Projekte.

Oft können wir dadurch gefährdeten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern konkrete Hilfe leisten oder Schutz bieten. In manchen Fällen, wenn jemand akut bedroht ist, kann es aber notwendig werden, das Land zumindest temporär zu verlassen. Mit der 2015 von der Alexander-von-Humboldt-Stiftung gegründeten Philipp-Schwartz-Initiative werden bereits Schutzaufenthalte für gefährdete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ermöglicht. Es folgte 2018 die Martin-Roth-Initiative für gefährdete Kunst- und Kulturschaffende, die vom Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) und dem Goethe-Institut gemeinsam durchgeführt wird.

Am 18. Juni 2020 hat Außenminister Heiko Maas deshalb die Elisabeth-Selbert-Initiative ins Leben gerufen, die temporäre Schutzaufenthalte für gefährdete Menschenrechtsverteidiger in ihrer Region oder in Deutschland ermöglicht und ebenfalls durch das ifa umgesetzt wird. Die Stipendiaten erhalten so die Möglichkeit, innerhalb ihres Tätigkeitsfeldes wirksam weiterzuarbeiten. Perspektiven für die Fortsetzung von individuellem Engagement in der Heimat sollen erhalten und mittelfristig verbessert werden. Zivilgesellschaftliche Handlungsspielräume werden so auch vor Ort gestärkt.

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“

Dr. Elisabeth Selbert
Dr. Elisabeth Selbert© dpa

Namenspatronin der neuen Initiative ist die Politikerin und Juristin Dr. Elisabeth Selbert (1896-1986). Als eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ setzte sie sich insbesondere für die Verankerung des Gleichberechtigungsgrundsatzes im Grundgesetz ein und leistete damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland. „Ich hatte nicht geglaubt, dass 1948/1949 noch über die Gleichberechtigung überhaupt diskutiert werden müsste und ganz erheblicher Widerstand zu überwinden war!“, sagte sie später über ihr Engagement.

Mit dieser Namensgebung soll auch daran erinnert werden, dass Frauen und Frauenrechtsorganisationen mit zu den am meisten gefährdeten Gruppen gehören und ein hohes Risiko tragen, wenn sie sich für Menschenrechte engagieren: sexualisierte und geschlechterbasierte Gewalt oder gar systematische Femizide drohen Frauen in vielen Ländern, wenn sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und politisches Engagement wahrnehmen wollen.

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