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60 Jahre Antarktisvertrag - eine internationale Erfolgsgeschichte

Foto der deutschen Forschungsstation Neumayer 3 in der Antarktis

Deutsche Antarktis-Forschungsstation Neumayer 3, © blickwinkel / dpa

29.11.2019 - Artikel

Im Dezember 1959 einigten sich die Unterzeichnerstaaten des Antarktisvertrags auf einen Meilenstein der multilateralen Weltordnung: Der „siebte Kontinent“ wurde im Interesse der gesamten Menschheit der friedlichen Kooperation der Staaten und der wissenschaftlichen Erforschung vorbehalten.

Der Antarktisvertrag von 1959 beendete den Wettlauf um territoriale Ansprüche. Er legte die Grundlage für wissenschaftliche Zusammenarbeit zur weiteren Erforschung des Kontinents und seiner Rolle für das Erdsystem. Und er bewahrte die antarktischen Lebenswelten vor kommerziellem Rohstoffabbau und militärischer Nutzung.

Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag bekräftige 1991 die besondere Stellung der Antarktis als Naturreservat zum Zwecke des Friedens und der Wissenschaft. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, wirksame Maßnahmen für die Erhaltung der fragilen antarktischen Ökosysteme zu ergreifen. Seit 2011 besteht im Rahmen des Überreinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) auch das Ziel,
die Gewässer rund um den antarktischen Kontinent durch Meeresschutzgebiete besonders zu schützen.

Prager Erklärung – die Zukunft der Antarktis gemeinsam sichern

Ganz im Sinne der Gründerstaaten zielt das heutige „Antarktis-Vertragssystem“ auf eine umfassende multilaterale Zusammenarbeit zur Erhaltung und Erforschung der Antarktis. In den letzten sechs Jahrzehnten haben zahlreiche weitere Staaten ihren Beitritt zum Antarktisvertrag und Umweltschutzprotokoll erklärt und tragen zur praktischen Umsetzung bei.
Sie haben anlässlich des 60. „Geburtstags“ des Antarktisvertrags auf ihrem jüngsten Jahrestreffen in Prag diesen Anspruch mit einer gemeinsamen Erklärung erneuert. Wichtige Themen auf der Tagesordnung der Jahrestreffen sind die Auswirkungen der Klimaveränderung, die Zunahme touristischer Reisen in die antarktische Region, die Verschmutzung durch Mikroplastik, Fragen der Erkundung von antarktischen Organismen für etwaige kommerzielle Nutzung oder die logistische Kooperation angesichts zunehmender Forschungsaktivitäten.

Deutschlands Beitrag – die Antarktis aktiv erhalten und erforschen

Deutschland beteiligt sich zusammen mit 53 anderen Vertragsstaaten aktiv daran, die Prinzipien und Ziele des Antarktisvertrags umzusetzen. Die deutschen Forschungsstationen wie die Neumayer-Station III auf dem Ekström-Schelfeis in der Atka-Bucht oder die Kohnen-Station in der inneren Arktis sowie die Mitarbeit deutscher Polarwissenschaftler in internationalen Gremien leisten hierzu einen wesentlichen Beitrag. Auch im Rahmen des Antarktis-Umweltschutzprotokolls ergreift Deutschland regelmäßig zukunftsweisende Initiativen. Dies betrifft zum Beispiel einheitliche Richtlinien für Antarktis-Touristen oder verbesserten Artenschutz der bekannten, jedoch bedrohten Kaiserpinguine.
Der deutsche Vorschlag für die Einrichtung eines umfänglichen Meeresschutz-gebiets im Weddellmeer wurde 2016 gemeinsam mit der EU im Rahmen des CCAMLR-Übereinkommens eingebracht.
Deutschland verfolgt in der Antarktis keine territorialen Ansprüche. Wir setzen uns dafür ein, das einzigartige Regime friedlicher Zusammenarbeit unter dem Antarktisvertrag auch für künftige Generationen zu bewahren und zu stärken.

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