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Der 7. Kontinent: Die Antarktis
Die Antarktis hat entscheidenden Einfluss auf das Weltklima und die Meeresökosysteme. In mehr als 40 ganzjährig besetzten Forschungsstationen arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Projekten von Routinemessungen bis zur Grundlagenforschung.
Die Antarktis ist der kälteste, trockenste und stürmischste aller Kontinente. Sie ist fast 40 mal so groß wie Deutschland und der einzige Erdteil ohne Bevölkerung. Auch im antarktischen Sommer (Dezember bis Februar) sind 99 Prozent der Antarktis mit Eis bedeckt, stellenweise bis nahezu 5000 Meter dick. Sie gilt als „natürliches Archiv“ für die Naturgeschichte der Erde und hat entscheidenden Einfluss auf das Weltklima und die über das Südpolarmeer verbundenen Meeresökosysteme. Zahlreiche Staaten nutzen sie als „wissenschaftliches Freiluftlabor“, was unter anderem zur Entdeckung des Ozonlochs geführt hat.
Das Antarktis-Vertragssystem
Die Antarktis ist ein staatsfreies Gebiet und untersteht einem besonderen völkerrechtlichen Vertragssystem, das die internationalen Beziehungen auf diesem Kontinent und seine Nutzung durch die internationale Gemeinschaft regelt. Kern des Vertragssystems ist der Antarktisvertrag (AV) von 1959, der 1961 in Kraft trat. Diesem ist die Bundesrepublik Deutschland 1979 beigetreten. Der Antarktisvertrag gilt für das Gebiet südlich des 60. Grades südlicher Breite. Er lässt die Nutzung der Antarktis nur für friedliche Zwecke zu und verbietet ausdrücklich jede militärische Nutzung. Er gewährleistet die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und fördert zu diesem Zweck die internationale Zusammenarbeit. Er verbietet Atomtests und die Beseitigung radioaktiven Abfalls in der Antarktis. Die von 7 Mitgliedstaaten des Antarktisvertrags (Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen) auf Teile der Antarktis erhobenen Souveränitätsansprüche werden durch den Vertrag zwar offengelassen, jedoch für die Geltungszeit des Vertrages „eingefroren“ (vgl. Art. IV AV). Deutschland macht keine territorialen Ansprüche geltend. Die Laufzeit des Antarktisvertrags ist zeitlich nicht bestimmt.
Zum Antarktis-Vertragssystem gehören 4 Folgeverträge:
- das Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben von 1972 (Convention for the Conservation of Antarctic Seals, CCAS),
- das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis von 1980 (Convention on the Conservation of Antarctic Marine Living Ressources, CCAMLR),
- das von keinem Staat ratifizierte und nie in Kraft getretene Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen der Antarktis von 1988 (Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities) sowie
- das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag von 1991 (Protocol on Environmental Protection to the Antarctic Treaty).
Im Rahmen der CAMLR Convention werden der Fischfang in antarktischen Gewässern reglementiert und die Schaffung eines umfassenden Netzwerkes von Meeresschutzgebieten um den Kontinent verfolgt. Im Rahmen des Umweltschutzprotokolls wurden für einen umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt zahlreiche Regeln erarbeitet, die in Anlagen zum Umweltschutzprotokoll niedergelegt sind. Derzeit sind fünf Anlagen zum Umweltschutzprotokoll in Kraft getreten. Deren Vorgaben sind für Deutschland mit dem deutschen Ausführungsgesetz zum Antarktis-Umweltschutzprotokoll von 1998 (AUG) umgesetzt worden.
Eine sechste Anlage zum Antarktis-Umweltschutzprotokoll, die Vorsorge- und Haftungsregelungen hinsichtlich der Verursachung von Umweltschäden vorsieht (Haftung für umweltgefährdende Notfälle), wurde 2005 auf der Konsultativtagung der Antarktisvertragsstaaten in Stockholm angenommen. Sie tritt erst in Kraft, wenn alle Konsultativstaaten sie innerstaatlich umgesetzt haben. Deutschland hat diese Umsetzung 2017 abgeschlossen.
Ganz im Sinne der Gründerstaaten zielt das heutige Antarktis-Vertragssystem auf eine umfassende multilaterale Zusammenarbeit zur Erhaltung und weiteren Erforschung des Kontinents. In ihrer Pariser Erklärung vom 23. Juni 2021 - anlässlich des 60. Jahrestages des Inkrafttretens des Antarktisvertrags - haben die Vertragsstaaten diesen Anspruch auch mit Blick auf künftige Herausforderungen erneuter und zugleich die Bedeutung und Errungenschaften des Antarktisvertragssystems gewürdigt.
Die Konsultativtagungen der Antarktisvertragsstaaten
Das Steuerungsgremium des Antarktisvertrages ist die jährlich stattfindende Konferenz der Vertragsstaaten mit Konsultativstatus (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM), den Staaten mit Stimmrecht nach Artikel IX AV. Diesen Status erhalten Vertragsstaaten, die ihm nach Inkrafttreten des AV beigetreten sind, wenn sie ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck bringen. Zurzeit sind dies 29 der inzwischen 54 Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland. Auf den Konsultativtagungen gilt das Konsensprinzip, das heißt Entscheidungen können nur im gemeinsamen Einvernehmen der stimmberechtigten Staaten getroffen werden. Das Auswärtige Amt vertritt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachressorts die deutschen Positionen. Die Konsultativtagungen finden jedes Jahr in einem anderen Vertragsstaat statt.
Antarktis-Konferenz
Deutschland hat 2022 (23. Mai – 2. Juni) die 44. ATCM sowie die 24. Konferenz des Ausschusses für Umweltschutz (Comittee for Environmental Protection, CEP) in Berlin ausgerichtet. 54 Staaten sowie viele weitere Beobachter und wissenschaftliche Experten nahmen teil.
Website zur 44. ATCM, die vom 23. Mai bis 2. Juni 2022 stattfand.
In Übereinstimmung mit dem Motto der Konferenz „From Science via Policy to Protection“ unterstrich die Konferenz die Wichtigkeit von Forschung in der Antarktis, um die entsprechenden politischen Entscheidungen zu ihrem Schutz vorbereiten und vornehmen zu können.
In diesem Zusammenhang nahm die Konferenz den 10. Bericht des Wissenschaftlichen Ausschusses für Antarktisforschung zu „Antarctic Climate Change and the Environment“ an. Die Vertragsstaaten sehen dringenden Handlungsbedarf, um dauerhafte Schäden in der Antarktis sowie in der Folge für die gesamte Welt abzuwenden. Alle Parteien waren sich einig, dass der Konferenz eine wichtige Rolle dabei zukommt, auf die Gefahren und Folgen des globalen Klimawandels hinzuweisen. Von daher soll dieses Thema bei der nächsten ATCM, die vom 29. Mai bis 8. Juni 2023 in Helsinki stattfindet, einen besonderen Schwerpunkt bilden.
Auf der Berliner Antarktiskonferenz wurden außerdem konkrete Schritte beschlossen, um weitere Standorte in der Antarktis, denen eine besondere Schutzbedürftigkeit zukommt, auszuweisen, und bereits vorhandene Schutzzonen zu stärken. Im Fokus der Konferenz standen außerdem der Schutz des Kaiserpinguins und die steigenden Tourismuszahlen in der Antarktis.
Näheres zu den Ergebnissen des 44. Antarktisvertragsstaatentreffens kann dem abschließenden Konferenzbericht entnommen werden
Tätigkeiten in der Antarktis
In erster Linie wird in der Antarktis wissenschaftliche Forschung betrieben. In den derzeit über 40 ganzjährig besetzten Forschungsstationen arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – vielfach auch in internationaler Kooperation – an verschiedensten Projekten, die von Routinemessungen bis zu Grundlagenforschung reichen. Die deutschen Forschungsaktivitäten und -beiträge koordiniert das Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (AWI) in Bremerhaven. Es stellt die erforderliche Ausrüstung und Logistik zur Verfügung und unterhält auch die im Februar 2009 eingeweihte, ganzjährig betriebene Neumayer-III-Station sowie das Forschungsschiff „Polarstern“. Neben den traditionellen Forschungsgebieten wie Geologie, Geophysik, Biologie, Meteorologie rücken immer mehr Fragestellungen zum Thema Klimawandel in den Vordergrund. So wird z.B. mit Eiskernbohrungen im Rahmen eines europäischen Projekts der natürliche Klimawandel in den letzten 500.000 Jahren erforscht. Davon erhofft man sich Rückschlüsse auf den Einfluss der vom Menschen verursachten Umweltverschmutzung auf die derzeitigen Klimaveränderungen und eine Grundlage für Prognosen der künftigen Entwicklung. Auch werden Messungen von Treibhausgasen in der Atmosphäre durchgeführt sowie der Abbau der Ozonschicht über der Antarktis untersucht. Diese Forschungsprogramme verdeutlichen die wichtige Rolle dieses Kontinents für das Weltklima.
Eine andere zunehmende Nutzung der Antarktis stellen touristische Ausflüge dar. Es handelt sich überwiegend um Landausflüge von Personengruppen von Kreuzfahrtschiffen aus, doch nehmen die Auswirkungen des Tourismus auf die Arbeit der Forschungsstationen und auf die sensible antarktische Umwelt fortlaufend zu. Zum Schutz von Umwelt und Forschung verlangt das Umweltschutzprotokoll, dass Reiseveranstalter jede Reise von der national zuständigen Behörde (in Deutschland das Umweltbundesamt) genehmigen lassen. Daneben wurde von den Konsultativstaaten ein Berichtsformular ausgearbeitet, mit dem diese nach Abschluss der Reise wichtige Informationen zu ihrem Antarktisbesuch der zuständigen nationalen Behörde mitzuteilen haben. Auf der Konsultativtagung 1994 in Kyoto haben die Konsultativstaaten beschlossen, Antarktis-Touristen und Touristikunternehmen einen strengen Verhaltens- und Maßnahmenkatalog (einen sogenannten Besucher-Leitfaden) zum größtmöglichen Schutz der Tiere, Umwelt und wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis mit auf den Weg zu geben.
Der Schutz der Antarktis
Der Schutz der Antarktis und ihrer empfindlichen Ökosysteme vor Umweltschäden hat auch auf Grund ihrer Bedeutung für das Weltklima für die Konsultativstaaten immer größeres Gewicht erhalten. Dabei standen viele Jahre die möglichen Auswirkungen von Bergbauaktivitäten auf die antarktische Umwelt im Mittelpunkt. Ein Ressourcenübereinkommen von 1988, das die Gewinnung mineralischer Rohstoffe unter Beachtung strenger Umweltschutzvorschriften zulassen sollte (CRAMRA), trat mangels Ratifikation nicht in Kraft. Stattdessen wurde der kommerzielle Abbau mineralischer Ressourcen sodann durch das Umweltschutzprotokoll von 1991 ausdrücklich verboten.
Das Protokoll und seine derzeit in Kraft stehenden fünf Anlagen umfassen materielle und Verfahrensregelungen für umweltgerechtes Verhalten auf dem 7. Kontinent, darunter eine Genehmigungspflicht für jede erhebliche Aktivität in der Antarktis (zum Beispiel Forschungsexpeditionen und Touristenreisen) und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Deutsche Vorhaben in der Antarktis müssen daher vom Umweltbundesamt (UBA) genehmigt werden (§ 3 Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz). Die im Jahr 2005 angenommene, aber noch nicht in Kraft getretene sechste Anlage „Haftung für umweltgefährdende Notfälle“ ist die erste internationale Regelung zur Vermeidung und Kompensation von Umweltschäden in der Antarktis und ein wichtiger Schritt zu einem umfassenden Haftungsregime zum Schutz der antarktischen Umwelt sowie deren abhängiger und verbundener Ökosysteme.
Eine wichtige Rolle beim Schutz des antarktischen Ökosystems spielt das CAMLR-Übereinkommen (Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis von 1980). Zur Durchsetzung und Überwachung dieses Abkommens wurde die CAMLR-Kommission (CCAMLR) mit Sitz in Hobart, Australien gegründet. Sie legt Quoten für den Fischfang in antarktischen Gewässern fest, kontrolliert deren Einhaltung und verfolgt seit 2011 auch das ausdrückliche Ziel, die Gewässer und das Schelfeis rund um den antarktischen Kontinent durch Meeresschutzgebiete besonders zu schützen. Eine zunehmende Bedrohung für das empfindliche ökologische Gleichgewicht stellt der illegale Fischfang (illegal, unregulated and unreported fishing, IUU) dar, durch den nicht nur die Fischbestände sondern auch der Bestand von Seevögeln, Robben und anderen Meeressäugern gefährdet wird. Immer wieder werden von den Anrainerstaaten des Südpolarmeeres Schiffe beim verbotenen Fischfang überrascht, aufgebracht und der Fang beschlagnahmt. Eine umfassend wirksame Bekämpfung des IUU-Fischfangs ist in den unwirtlichen und weitläufigen antarktischen Gewässern jedoch schwierig. Im Jahr 2016 einigten sich die CAMLR-Vertragsstaaten erstmals auf die Ausweisung eines umfassenden Meeresschutzgebietes im Rossmeer. Derzeit beraten sie auch über zwei Vorschläge der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Ausweisung weiterer umfassender Meeresgebiete im Bereich der Ostantarktis (maßgeblich von Frankreich erarbeitet) sowie im Bereich des artenreichen bisher von Fischerei weitgehend unberührten Wedellmeeres (maßgeblich von Deutschland erarbeitet).