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Nutzung aller Mechanismen zur Bewahrung des Nuklearabkommens

Die Flaggen der Europäischen Union, Iran, Frankreich, Deutschland und Grossbritannien

Die Flaggen der Europäischen Union, Iran, Frankreich, Deutschland und Grossbritannien, © Florian Gaertner/photothek.net

14.01.2020 - Artikel

Seit Juli 2019 hat Iran begonnen, die Umsetzung seiner Verpflichtungen aus der Wiener Nuklear­vereinbarung immer stärker zurückzufahren. Nun lösten Deutschland, Frankreich und Großbritannien den im Abkommen vorgesehenen Streitschlichtungs­­­mechanismus aus. Das Ziel: Die Vereinbarung zu erhalten.

Nach dem Rückzug der Vereinigten Staaten aus der Wiener Nuklearvereinbarung mit Iran (JCPoA) und der Wiedereinsetzung umfassender US-Sanktionen kündigte die iranische Führung im Mai 2019 an, sich schrittweise Verpflichtungen aus der Vereinbarung zurückzuziehen. Iran reicherte größere Mengen Uran an, erhöhte den Anreicherungsgrad, intensivierte die Entwicklung fortschrittlicher Zentrifugen und nahm Uran-Anreicherung in der unterirdischen Anlage Fordow wieder in Betrieb genommen. Durch sein Verhalten stellt Iran zunehmend den Sinn und Zweck des JCPoA in Frage.

Die anderen verbliebenen JCPoA-Teilnehmer, insbesondere die E3 (Deutschland, Frankreich und Großbritannien), versuchten Iran in zahlreichen Treffen und Gesprächen dazu zu bewegen, seine Verpflichtungen wieder vollständig einzuhalten – bislang ohne Erfolg. Bereits im November 2019 kündigten die E3-Außenminister deshalb öffentlich an, dass sie bereit dazu sind, alle im Abkommen vorgesehenen Mechanismen zu seiner Bewahrung nutzen – einschließlich des in Artikel 36 des JCPoA vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus (Dispute Resolution Mechanism – DRM).

Nachdem Iran im Januar 2020 verkündete, die letzten wesentlichen Beschränkungen für die Uran-Anreicherung aufgeben zu wollen, beschlossen die E3 nach intensiven Beratungen, den in der Vereinbarung vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus auszulösen. Außenminister Maas machte deutlich, dass dieser Schritt für die E3 kein einfacher war:

Die zunehmenden iranischen Verletzungen des Nuklearabkommens konnten wir nicht länger unbeantwortet lassen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen das Abkommen bewahren und zu einer diplomatischen Lösung innerhalb der Vereinbarung kommen. Das werden wir gemeinsam mit allen Partnern des Abkommens angehen.

Was ist der Streitschlichtungsmechanismus und wie funktioniert er?

Artikel 36 des JCPoA sieht vor, dass im Falle von Konflikten zwischen den Teilnehmern, etwa bei mutmaßlicher Nichteinhaltung der JCPoA-Verpflichtungen, ein sogenannter Streitschlichtungsmechanismus ausgelöst werden kann. Dabei versuchen alle JCPoA-Teilnehmer in intensiven Beratungen zunächst für fünfzehn Tage auf Ebene hoher Beamter und dann noch einmal fünfzehn Tage auf Ebene der Außenminister zu einer Lösung des Konflikts zu kommen. Wenn bei allen Beteiligten Einigkeit besteht, dass längere Beratungen nötig sind, kann dieser Zeitraum ausgedehnt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Gremium externer Experten mit der Beschwerde zu befassen. Wie lange das Verfahren tatsächlich dauert lässt sich daher nicht vorab bestimmen. Das wird der tatsächliche Verlauf zeigen.

Wenn im Laufe des Schlichtungsverfahrens keine für die Teilnehmer befriedigende Lösung gefunden werden kann und einer der Beschwerdeführer den Streitpunkt als einen signifikanten Verstoß gegen die Vereinbarung ansieht, kann dieser seine eigenen Verpflichtungen aus dem Abkommen ganz oder teilweise aussetzen oder die Streitfrage an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überweisen.

Erst eine Befassung des Sicherheitsrats könnte den sogenannten „Snapback“-Mechanismus auslösen: Nach Ablauf von 30 Tagen würden dann die alten, auf der Grundlage des JCPoAs und der Resolution 2231 (2015) ausgesetzten umfassenden Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft gesetzt. Es sei denn, der Sicherheitsrat fasst einen anderen Beschluss.

Droht nun das Ende des JCPoA und Wiedereinsetzung der Sanktionen?

Der im JCPoA vorgesehene Streitschlichtungsmechanismus ist also nicht gleichbedeutend mit dem „Snapback“-Mechanismus im Sicherheitsrat.

Die E3 wollen den Streitschlichtungsmechanismus dazu nutzen, die Wiener Nuklearvereinbarung zu bewahren und ihre vollständige Umsetzung sicherzustellen. Sie wollen dafür unter Einbeziehung Chinas und Russlands tragfähige Lösungen mit Iran erarbeiten. In einer Erklärung der E3 Außenminister betonten diese erneut den hohen Wert, den die E3 dem JCPoA und seiner Bewahrung zumessen:

Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich bekennen sich erneut zur Nuklearvereinbarung mit Iran, und wir bringen unsere Entschlossenheit zum Ausdruck, mit allen Teilnehmern an ihrer Erhaltung zu arbeiten. Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass diese richtungsweisende internationale Vereinbarung und ihr Nutzen für die Nichtverbreitung unseren gemeinsamen sicherheitspolitischen Interessen dienlich sind und die regelbasierte internationale Ordnung stärken.

Weiterführende Informationen

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