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Die Wiener Nuklearvereinbarung über das iranische Atomprogramm

Die Flaggen der Europäischen Union, Iran, Frankreich, Deutschland und Grossbritannien

Die Flaggen der Europäischen Union, Iran, Frankreich, Deutschland und Grossbritannien, © Florian Gaertner/photothek.net

14.09.2021 - Artikel

Die Wiener Nuklearvereinbarung von 2015 trägt zu Sicherheit und Stabilität in Nah- und Mittelost und darüber hinaus bei. Gemeinsam mit den anderen Vertragsparteien setzt sich die Bundesregierung dafür ein, das Abkommen zu erhalten.

Die Verhandlungsführer der E3/EU+3 und Irans vor der letzten Plenarsitzung in Wien am 15. Juli 2015
Die Verhandlungsführer der E3/EU+3 und Irans vor der letzten Plenarsitzung in Wien am 15. Juli 2015© Photothek

Es war eine Sternstunde der Diplomatie: Nach jahrelangen beharrlichen Verhandlungen konnten die Beteiligten den gefährlichen Konflikt um das iranische Atomprogramm mit der Wiener Nuklearvereinbarung (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPoA) auf dem Verhandlungsweg lösen. Am 14. Juli 2015 unterschrieben die E3 (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) +3 (USA, Russland, China) und Iran das Abkommen. Vorgesehen sind strenge technische Auflagen und engmaschige Transparenzmaßnahmen für die Nuklearaktivitäten Irans. Im Gegenzug sieht die Vereinbarung vor, die gegen Iran verhängten Sanktionen der Vereinten Nationen, der EU und der USA zu lockern. Im Falle eines schweren Verstoßes können die Sanktionen allerdings auch rasch wieder in Kraft gesetzt werden.

Mit der Resolution 2231 (2015) billigte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den JCPoA und am 16.01.2016 trat der JCPoA das umfassende Regelwerk in Kraft. Die Umsetzung der Nuklearvereinbarung verlief zunächst erfolgreich. Sie ist auch weiterhin ein wichtiger Beitrag zur globalen Nichtverbreitungsarchitektur und trägt zur Sicherheit im Mittleren Osten sowie zur Sicherheit Europas und der Welt bei. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) bestätigte in ihren Quartalsberichten bis Mitte 2019 wiederholt, dass sich Iran an die Absprachen im JCPoA hielt. Auch Iran profitierte von der Vereinbarung: Die Sanktionen wurden wie vereinbart gelockert, die iranische Wirtschaft wuchs.

Der JCPoA in der Krise

Abstimmung im VN-Sicherheitsrat zum Iran
Abstimmung im VN-Sicherheitsrat zum Iran© Auswärtiges Amt

Am 08. Mai 2018 gab US-Präsident Donald Trump den Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem JCPoA bekannt. Seitdem haben die USA an keinem Treffen der JCPoA-Teilnehmer mehr teilgenommen. Vielmehr setzten die USA die ehemals suspendierten US-Sanktionen gegen Iran wieder in Kraft und verhängten schrittweise weitergehende restriktive Maßnahmen. Bei zahlreichen dieser Maßnahmen handelt es sich um Sekundärsanktionen, die auch Wirkung gegen Handelspartner Irans aus Drittstaaten entfalten.

Seit dem 01. Juli 2019 setzte Iran seine nukleartechnischen JCPoA-Verpflichtungen schrittweise aus und intensivierte seine systematischen JCPoA-Verletzungen nochmals auf der Grundlage eines „strategischen Nukleargesetzes“ vom Dezember 2020: Iran erhöhte die Produktion niedrig angereicherten Urans und steigerte den Anreicherungsgrad schrittweise auf bis zu 60%, gab die vereinbarten Beschränkungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit fortschrittlichen Zentrifugen auf, nahm die Urananreicherung in der unterirdischen Anlage in Fordow wieder auf, reduzierte die Transparenz seines Nuklearprogramms und startete Experimente zur Gewinnung von Uranmetall, ohne dafür eine plausible zivile Rechtfertigung zu haben.

Im August und September 2020 versuchten die USA im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, das Verfahren zur Wiedereinsetzung umfassender VN-Sanktionen gegen Iran einzuleiten - den sogenannten „Snapback“. Die weit überwiegende Mehrheit der Mitglieder des VN-Sicherheitsrats, darunter die verbliebenen JCPoA-Teilnehmer, lehnten diesen US-Schritt jedoch als rechtsunwirksam ab, da sich die USA 2018 aus der Vereinbarung zurückgezogen hatten.

Versuch einer Streitschlichtung

Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern aus Frankreich und Großbritannien für die Bewahrung und die vollständige Umsetzung des JCPoA ein. Dazu gründeten sie im Februar 2019 die Zweckgesellschaft INSTEX, durch die trotz der Wiedereinsetzung US-amerikanischer Sanktionen legitimer Handel mit Iran ermöglicht werden soll. Weitere europäische Staaten sind ebenfalls Teilhaber von INSTEX geworden: Belgien, Dänemark, Finnland, Niederlande, Norwegen, Schweden und Spanien. Im März 2020 wurde eine erste Transaktion durchgeführt.

Im Januar 2020 aktivierten Deutschland, Frankreich und Großbritannien wegen Irans  fortschreitender JCPoA-Verletzungen den in der Wiener Nuklearvereinbarung vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus. Im Juli 2020 bemühte sich auch Iran mit dem Argument, dass andere Teilnehmer ihre JCPoA-Verpflichtungen nicht erfüllen würden, um die Aktivierung des Streitschlichtungsmechanismus. Der Hohe Vertreter der EU Josep Borrell in seiner Eigenschaft als Koordinator der Joint Commission verlängerte in beiden Fällen die Fristen der seither laufenden Beratungen.

Wiener Gespräche zur Wiederherstellung des JCPoA

Mit dem Regierungswechsel in den USA im Januar 2021 ergab sich eine reale Chance für eine Wiederherstellung des JCPoA. Die neue US-Regierung unter Präsident Biden bekundete ihre Entschlossenheit, in die Nuklearvereinbarung zurückzukehren und die von der Vorgängerregierung gegen Iran verhängten oder wiedereingesetzten nuklearbezogenen Sekundärsanktionen aufzuheben, wenn auch Iran seine Verpflichtungen wieder einhält. Von April bis Juni 2021 fanden in Wien sechs Verhandlungsrunden statt, in denen die Konturen einer diesbezüglichen Einigung  erarbeitet wurden.

Nach dem Regierungswechsel in Iran im August 2021 sollen die Verhandlungen möglichst zeitnah wiederaufgenommen werden.

Was sind die Kernelemente der Wiener Vereinbarung?

Die Unterschriften der Verhandlungspartner
Die Unterschriften der Verhandlungspartner© Photothek/Imo

Zwischen Juli 2015 und Januar 2016 hatte Iran ein halbes Jahr Zeit, um nach Abschluss der Vereinbarung sein Nuklearprogramm erheblich zurückzubauen. Seither unterliegt das iranische Nuklearprogramm strengen Begrenzungen. Zu den Verpflichtungen Irans gehört insbesondere:

  • zwei Drittel seiner Zentrifugen abzubauen;
  • den Vorrat an überschüssigem angereicherten Uran nahezu vollständig nach Russland auszuführen;
  • den Kern des Plutoniumreaktors in Arak unbrauchbar zu machen;
  • für zehn Jahre maximal 5.060 Zentrifugen der ersten Generation ausschließlich in der Anlage Natanz zur Uran-Anreicherung zu nutzen;
  • für 15 Jahre Uran nicht auf einen Grad von über 3,67 Prozent anzureichern;
  • zu keinem Zeitpunkt mehr als 300 kg niedrig angereicherten Uranhexafluorids im Land zu lagern;
  • die unterirdische Anlage in Fordow nicht mehr zur Uran-Anreicherung zu nutzen;
  • für 15 Jahre kein Uranmetall herzustellen und für entsprechende Experimente mit kleinen Mengen zwischen Jahr 10 und Jahr 15 die Zustimmung der Joint Commission einzuholen;
  • den Forschungsreaktor in Arak so umzubauen, dass er für die Herstellung von waffenfähigem Plutonium untauglich wird;
  • für 15 Jahre auf die Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen zu verzichten;
  • die weltweit strengsten Kontrollen durch die IAEO zuzulassen und das IAEO-Zusatzprotokoll vorläufig anzuwenden;
  • die Einfuhr von Nukleartechnologie bzw. doppelverwendbaren Gütern durch einen international überwachten Beschaffungskanal unter Aufsicht des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen abzuwickeln.

Wie funktioniert die Umsetzung des JCPoA?

Schwerwasserreaktor in Arak, Iran
Schwerwasserreaktor in Arak, Iran© picture-alliance/dpa

Vertreter der E3/EU+2 und Irans treffen sich in der Regel einmal im Quartal im Rahmen der Joint Commission auf Ebene der Politischen Direktoren bzw. Vize-Außenminister. Unter Leitung des Politischen Direktors des Europäischen Auswärtigen Dienstes erörtern sie Fragen der Umsetzung und der Auslegung der Wiener Nuklearvereinbarung. Die IAEO überwacht die technischen Beschränkungen des JCPoA und legt ihre Erkenntnisse regelmäßig in Quartalsberichten vor, die vom IAEO-Gouverneursrat besprochen werden. Entscheidend bleibt, dass die IAEO ihre engmaschige Überwachung und Verifikation fortführen und die Joint Commission ihren Dialog zu allen Fragen der Umsetzung des JCPoA konstruktiv fortsetzen kann. Deutschland hat der IAEO für die Verifikation der Wiener Nuklearvereinbarung und zuvor des Genfer Aktionsplans vom November 2013 bislang circa 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Der Beschaffungskanal („Procurement Channel“) ist ein neues Instrument der internationalen Exportkontrolle. Die Wiener Nuklearvereinbarung regelt, dass die Ausfuhr von Nukleartechnologie und Doppelverwendungsgütern nach Iran einem speziellen Exportkontrollverfahren unterliegt: Zusätzlich zur Erteilung einer nationalen Exportgenehmigung sind die exportierenden Staaten verpflichtet, eine Genehmigung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen einzuholen. Eine Arbeitsgruppe der Joint Commission (die „Procurement Working Group“) der E3/EU+2 und Iran prüft eingehende Exportanträge und gibt dem Sicherheitsrat entsprechende Empfehlungen. Der VN-Sicherheitsrat folgt diesen Empfehlungen in der Regel.

Weiterführende Informationen zum JCPoA

Wichtige Dokumente

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