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Wofür sich Deutschland bei den Nahost-Resolutionen in den Vereinten Nationen einsetzt

Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York

Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York, © picture alliance/Valery Sharifulin/TASS/dpa

10.01.2022 - Artikel

Deutschland setzt sich für ausgewogene Resolutionstexte ein, die im Interesse eines dauerhaften Friedens im Nahen Osten liegen, und stellt sich gegen eine unfaire Behandlung Israels in den Vereinten Nationen.

Nahost­resolutionen in der General­versammlung

In der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) und ihren Hauptausschüssen werden jedes Jahr eine Reihe von Resolutionen verhandelt und zur Abstimmung gestellt, die sich mit verschiedenen Facetten des Nahostkonflikts auseinandersetzen. Die Resolutionstexte, die 2021 verabschiedet worden sind, finden Sie unter diesem Link.

Auch 2021 wurden die Nahostresolutionen in den VN unter verschiedenen Tagesordnungspunkten verhandelt. Diese behandeln zum Beispiel die Arbeit des VN-Flüchtlingshilfswerks für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) oder die Situation der Menschenrechte in den besetzten Gebieten.

Maßgeblich für die politische Beurteilung der Resolutionsentwürfe sind für die Bundesregierung die Grundsätze, denen die deutsche Nahostpolitik seit vielen Jahren folgt: Die historische Verantwortung für den jüdischen und demokratischen Staat Israel und sein Existenzrecht sowie die feste Überzeugung, dass nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung dauerhaften Frieden und Sicherheit für Israelis und Palästinenser gewährleisten wird.

Verhandlungs- und Abstimmungs­strategie der EU

Deutschland koordiniert sich bei den Verhandlungen und Abstimmungen über die Nahostresolutionen eng mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten. Diese gemeinsame Verhandlungs- und Abstimmungsstrategie ermöglicht es Deutschland und seinen EU-Partnern, Einfluss auf die Gestaltung der Texte zu nehmen. Durch intensive Verhandlungen mit der palästinensischen Seite gelingt es der EU regelmäßig, gegenüber Israel unausgewogene Beschlüsse abzuwenden oder inakzeptable Formulierungen in Resolutionen zu verhindern, denen eine Mehrheit in der Generalversammlung ohnehin sicher ist.

Die EU-Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren nach intensiven Textverhandlungen der Mehrheit der Nahost-Resolutionen entlang der beschriebenen Kriterien zugestimmt. Mit diesen Resolutionen wird etwa die dringend notwendige humanitäre Hilfe durch das Flüchtlingshilfswerk UNRWA ermöglicht. Zugleich bekräftigen diese Resolutionen die Bedeutung einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung und formulieren Erwartungen an die Konfliktparteien, zu einer nachhaltigen Friedenslösung beizutragen.

Gegenüber den Vorjahren standen 2021 erkennbar weniger Resolutionen zur Diskussion: Von ursprünglich fast 20 Resolutionen ging es dieses Jahr um nur neun von der palästinensischen Seite eingebrachte und insgesamt 13 Resolutionen. In den Vorjahren war es Deutschland gemeinsam mit den anderen EU-Staaten gelungen, zusätzlich zu Verbesserungen in Resolutionstexten, eine Reduzierung der Gesamtanzahl von Resolutionen zu erreichen.

Am 1. Dezember 2021 fand im Plenum der 76. VN-Generalversammlung die Abstimmung über die von den Palästinensern eingebrachten Resolutionen „Jerusalem“ und “Peaceful settlement” statt. Das deutsche Abstimmungsverhalten hat sich - wie bei allen Resolutionen in Bezug auf den Nahostkonflikt – an verschiedenen Erwägungen orientiert: Einer Singularisierung Israels in den Vereinten Nationen gilt es, weiterhin entschieden entgegenzuwirken. Zentral ist ebenfalls, dass die Resolutionen die deutsche Haltung zum Nahostkonflikt und den Herausforderungen in der Region abbilden. Auf dieser Grundlage enthielt sich Deutschland beispielsweise bei der sogenannten „Jerusalem“-Resolution zum Status der religiösen Stätten der Stadt der Stimme. Der Resolution “Peaceful settlement” stimmten 24 EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Deutschlands zu. Bei dieser Resolution ist es erstmals gelungen, eine explizite Verurteilung von Raketenangriffen auf Israel in den Text mit aufzunehmen.

Gegen unfaire und einseitige Behandlung Israels

Die Bundesregierung teilt die Kritik, dass Israel immer wieder in Gremien der Vereinten Nationen in unangemessener Form einseitig kritisiert und ausgegrenzt wird. Das gilt insbesondere in den VN-Fachorganisationen. Die Vereinten Nationen bieten zugleich aber einen unverzichtbaren Rahmen, um den Nahostfriedensprozess zu unterstützen und über den Konflikt zu beraten.

Daher tritt Deutschland einer unfairen Behandlung Israels in den Vereinten Nationen entgegen und unterstützt Israels legitime Interessen. Deutschland hat seine Kritik an der unverhältnismäßig hohen Zahl von Israel-kritischen Resolutionen wiederholt zum Ausdruck gebracht und sich dagegen eingesetzt.

Im VN-Menschenrechtsrat setzt sich die Bundesregierung ebenfalls fortlaufend dafür ein, dass die Zahl der Resolutionen mit Israelbezug (sog. „Item 7: Menschenrechts­situation in Palästina und anderen besetzen arabischen Gebieten“) verringert wird. So wurden im März 2021 zwei Resolutionen zusammengelegt. Einer im Rahmen der Sondersitzung des Menschenrechtsrats zur Lage in Gaza/Ostjerusalem im Mai 2021 eingebrachten Resolution konnte Deutschland aufgrund ihrer Unausgewogenheit nicht zustimmen.

Auch in Fachorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wendet sich Deutschland gegen Beschlüsse und Initiativen, die auf ein unangemessenes Herausstellen Israels abzielen.

Auch steht Deutschland dafür, Angriffe gegen Israel klar zu benennen und zu verurteilen: So setzte sich Deutschland in der Generalversammlung der VN dafür ein, dass die Terrorangriffe der Hamas verurteilt werden.

Deutschland bemüht sich zudem, Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern der Region in den Vereinten Nationen verstärkt zu thematisieren, um für mehr Ausgewogenheit einzutreten: So bringt Deutschland regelmäßig eine Resolution zur Menschenrechtslage in Syrien im VN-Menschenrechtsrat mit ein (zuletzt im September 2021). Zugleich setzt sich Deutschland für die Aufklärung von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen in Syrien ein.

Historische Verantwortung

Die historische Verantwortung Deutschlands für den jüdischen und demokratischen Staat Israel und seine Sicherheit ist Teil der deutschen Staatsräson. Deutschland wird auch in den Vereinten Nationen immer dafür eintreten, dass das Existenzrecht Israels niemals infrage gestellt werden darf.

Außenministerin Annalena Baerbock unterstrich diese historische Verantwortung Deutschlands bereits in ihrer Antrittsrede, versicherte Israel Deutschlands unverbrüchlicher Solidarität und besprach mit ihrem israelischen Kollegen Yair Lapid das Ziel der Bundesregierung, die Beziehungen mit Israel, insbesondere in den Bereichen Jugend, Frauen und Klima, weiter zu vertiefen.

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