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Kleines Kunstwerk mit großer Bedeutung
Ein antiker Tonkopf kehrt zurück nach Mexiko
Heute übergab die Leiterin des Referats für Kulturgutschutz, Elisabeth Wolbers, im Auswärtigen Amt einen mexikanischen Tonkopf aus Teotihuacan, der 2017 illegal nach Deutschland gelangt war, an den mexikanischen Botschafter Rogelio Granguillhome. Ein junger Deutscher hatte das Objekt bei ebay USA erworben und nach Deutschland versenden lassen. Bei der Einfuhr fiel es den deutschen Zollbehörden auf, die es zunächst beschlagnahmten.
Vermittlung durch das Auswärtige Amt
Durch Vermittlung des Auswärtigen Amts gelang es, den gutgläubigen Erwerber zur Rückgabe des Tonkopfs zu bewegen. Über Zoll und Polizei gelangte der Kopf zum zuständigen Landesamt für Denkmalpflege und von dort schließlich zum Auswärtigen Amt. Die heutige Rückgabe dieses ca. 1500 Jahre alten Tonkopfs an Mexiko unterstreicht das Engagement der Bundesrepublik Deutschland und des Auswärtigen Amts für den Schutz von Kulturgut vor illegalem Handel und Zerstörung. Illegaler Kulturguthandel bedroht das Kulturerbe der Menschheit. Er steht nach dem Waffen- und Drogenhandel an dritter Stelle der internationalen organisierten Kriminalität.
Instrument gegen illegalen Handel mit Kulturgut
Zentrales Internationales Instrument im Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgut ist das UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 14. November 1970. Dieser Konvention ist Deutschland 2007 beigetreten. Sie wird in Deutschland mit dem Kulturgutschutzgesetz umgesetzt. Das Auswärtige Amt ist nach diesem Gesetz erster Ansprechpartner und Vermittler in Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass Kulturgut aus Ländern außerhalb der Europäischen Union illegal nach Deutschland gebracht wurde.