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Europäische Versorgungssicherheit - neuer Vertrag zwischen Russland und der Ukraine zur Fortsetzung des Gastransits

Fortsetzung des Gastransits

Fortsetzung des Gastransits, © picture alliance / dpa

02.01.2020 - Artikel

Nach intensiven Verhandlungen haben die russische Firma Gazprom und die ukrainische Naftogaz am 31.12.2019 einen neuen Vertrag über den Gastransit durch die Ukraine geschlossen - einen Tag vor Ablauf des alten Vertrages. Damit ist der Gastransit durch die Ukraine für die nächsten 5 Jahre gesichert.

Am 1.1.2020 trat der neue Vertrag zwischen Russland und der Ukraine zur Fortsetzung des Gastransits in Kraft. Damit ist eine unterbrechungsfreie Fortsetzung der russischen Gaslieferungen durch die Ukraine nach Europa ist sichergestellt. Der neue Transitvertrag hat eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren. Er sieht jährliche wesentliche Mindesttransitmengen vor. Zudem konnte auch eine einvernehmliche Lösung über gegenseitigen Forderungen aus dem alten Vertrag erreicht werden. Damit ist nun ein neuer, unbelasteter Start möglich. Der Vertrag ist ein wichtiges Signal für die Gewährleistung der europäischen Gasversorgungssicherheit aber auch ein positives Zeichen für vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den beiden Staaten.

Rolle Deutschlands und der EU

Mit dem Abschluss des Vertrages sind die seit eineinhalb Jahren laufenden sogenannten „Trilateralen Gespräche“ zum Transit russischen Gases durch die Ukraine erfolgreich zu Ende gegangen. Die Gespräche fanden unter Vermittlung der Europäischen Kommission, vertreten durch den Vizepräsidenten Sefcovic, statt. Die Bundesregierung hat sich dabei für die Fortsetzung des Gastransits durch die Ukraine eingesetzt. Sie hat die Kommission aktiv unterstützt durch hochrangige Gespräche der Bundeskanzlerin sowie von Außenminister Maas und Wirtschaftsminister Altmaier mit den entsprechenden Vertretern der ukrainischen und russischen Regierung. Der im September 2019 ernannte Sonderbeauftragte der Bundesregierung für den Gastransit, Georg Graf Waldersee, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass sich beide Seiten aufeinander zubewegt haben. Grundlage der Verträge ist die als Resultat der Bemühungen am 19.12.2019 in Berlin und am 20.12.2019 in Minsk erzielte Grundsatzeinigung über den Gastransit ab 2020.

Welche Bedeutung hat der Vertragsschluss für Deutschland und Europa?

Eine wichtige Voraussetzung für den neuen Gastransitvertrag, der erstmals auf euopäischem Recht basiert, war das sogenannte „Unbundling“. Unbundling ist die Verpflichtung im europäischen Binnenmarkt Gaslieferanten und Netzbetreiber zu trennen. Damit wird Transparenz und Wettbewerb im Markt zu Gunsten der Verbraucher hergestellt. Unter der neuen ukrainischen Regierung von Präsident Selensky hat die Ukraine in einem ehrgeizigen Reformprozess in wenigen Monaten die Übernahme dieses EU-Rechts umgesetzt.

Mit der Fortsetzung des Gastransits durch die Ukraine wird das von der Bundesregierung gezeigte Engagement für die europäische Energiesicherheit besonders deutlich. Deutschland setzt sich vor allem für verschiedene Lieferanten und Lieferwege sowie eine transparente Vertragsgestaltung gemäß dem 3. EU-Binnenmarktpaket ein. Die Bundesregierung unterstützt daher auf Basis marktwirtschaftlicher Prinzipien sowohl eine alternative Gasversorgung wie etwa mit amerikanischem Flüssiggas (LNG), als auch eine Vielfältigkeit der Transportrouten, was etwa durch Nord Stream 2 erreicht werden kann. Im Hinblick darauf bedauert die Bundesregierung die kürzlich von der US-Regierung u.a. gegen dieses Projekt verhängten exterritorialen Sanktionen, die Deutschland wie auch die EU aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnen.

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