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Leitfaden von AA und BMZ zur Humanitären Hilfe
Ein neuer Leitfaden erläutert, wie die Aufgaben im Bereich der Humanitären Hilfe und der Übergangshilfe zwischen den beiden Ministerien aufgeteilt sind.
Das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) haben im November 2011 eine Ressortvereinbarung getroffen, die in einem Kernpunkt auch die Zuständigkeiten der Humanitären Hilfe der Bundesregierung neu regelt.
Der Arbeitsstab Humanitäre Hilfe im AA ist nun für den gesamten Bereich der Humanitären Hilfe der Bundesregierung verantwortlich. Humanitäre Sofort-, Not- und Übergangshilfe werden bedarfsorientiert nach den Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit geleistet.
Das BMZ ist nun für die Entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe zuständig. Diese ist ein Instrument der Entwicklungszusammenarbeit und folgt den entsprechenden Prinzipien. Sie hat zum Ziel, die Widerstandsfähigkeit von Menschen und Gesellschaften in Entwicklungsländern, insbesondere in fragilen Staaten und Kontexten, zu stärken.
Neuer Leitfaden erläutert Zuständigkeiten
Das AA und das BMZ haben gemeinsam einen Leitfaden entwickelt, um diese neue Aufgabenteilung im Bereich der Humanitären Hilfe und der Entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe transparent zu erläutern und den Projektpartnern eine Orientierung für die Planung und Umsetzung zu geben.
Den Leitfaden finden Sie hier: