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Neue europäische Staatsanwältin soll Betrug bekämpfen

Laura Codruta Kövesi

Laura Codruta Kövesi, © dpa

26.09.2019 - Artikel

Mit der Ernennung der ersten europäischen Staatsanwältin Laura Kövesi will die EU besser gegen Betrug, Korruption und Geldwäsche vorgehen.

Gestern fiel die Entscheidung in Brüssel: Die EU-Mitgliedsstaaten ernennen mit dem Europaparlament die frühere rumänische Korruptionsermittlerin Laura Codruta Kövesi als erste Chefin der Europäischen Staatsanwaltschaft. Diese soll Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen. EU-Justizkommissarin Vera Jourova sagte dazu:

Die Entscheidung ist ein starkes Signal, dass die EU den Kampf gegen Finanzverbrechen ernst nimmt und Gelder der Steuerzahler schützt.

Die Staatsanwaltschaft wird ein neuer, starker Akteur im Kampf gegen Betrug, Korruption, Geldwäsche und grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug.

Kampf gegen Milliardenbetrug

Grenzüberschreitender Betrug kostet die EU-Mitgliedsstaaten jedes Jahr mindestens 50 Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen. Außerdem wurden laut offiziellen Angaben allein im Jahr 2015 etwa 638 Millionen Euro an Strukturfondsmitteln der EU missbraucht. Bisher konnten nur nationale Behörden solche Straftaten untersuchen. Ihre Zuständigkeit endet an der Landesgrenze, sodass die nationalen Staatsanwaltschaften groß angelegte, grenzüberschreitende Finanzkriminalität oft nicht wirksam bekämpfen konnten. Gleichzeitig konnten die bestehenden EU-Einrichtungen, wie etwa das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, keine strafrechtlichen Ermittlungen oder Verfahren in den Mitgliedsstaaten einleiten. Die Europäischen Staatsanwaltschaft soll diese Lücke künftig schließen, inklusive Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Haftbefehle gegen Verantwortliche.

Verstärkte Zusammenarbeit

Bereits 2013 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Doch auch nach dreijährigen Verhandlungen konnte der Rat keine Einstimmigkeit über den Vorschlag erzielen. In einer solchen Situation kann laut den EU-Verträgen eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedsstaaten eine „Verstärkte Zusammenarbeit“ begründen, sie wurde im April 2017 eingeleitet. Damals verständigten sich 16 Mitgliedsstaaten auf eine bessere EU-weite Betrugsbekämpfung, heute sind es bereits 22.

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