Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Europäscher Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Europäscher Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), © picture alliance / Bildagentur-online/Fischer

14.09.2022 - Artikel

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehört zum Europarat und wurde 1959 in Straßburg errichtet. Er entscheidet über Beschwerden, in denen eine Verletzung der in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) niedergelegten Rechte gerügt wird.

Der Gerichtshof kann durch Bürgerinnen und Bürger im Zuge von Individualbeschwerden angerufen werden, wenn der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. Er kann auch  im Rahmen von Staatenbeschwerden der Vertragsstaaten untereinander aktiv werden.

Für jeden Mitgliedstaat des Europarats wird ein Richter oder eine Richterin von der Parlamentarischen Versammlung gewählt. Sie agieren unabhängig, d.h. nicht im Namen ihres jeweiligen Staates. Seit 2020 ist Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr als deutsche Richterin am EGMR tätig.

Die Urteile des EGMR sind gemäß EMRK für die betroffenen Staaten bindend. Stellt der Gerichtshof einen Verstoß gegen die EMRK fest, kann er der verletzten Partei nach Artikel 41 eine gerechte Entschädigung zubilligen. Im Jahr 2020 ergingen insgesamt 871 Urteile, welche über 1.900 Beschwerden betrafen. Das Ministerkomitee des Europarats überwacht den Vollzug der Urteile des EGMR durch die Mitgliedstaaten.

Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den sich die Vertragsstaaten des Europarats verpflichten, ihren Bürgerinnen und Bürgern grundlegende zivile und politische Rechte zuzusichern. Jeder Mitgliedstaat des Europarats ist auch Vertragsstaat der Konvention.

Die Zulässigkeit einer Beschwerde hängt davon ab, ob der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. In Deutschland ist dafür in der Regel Voraussetzung, dass der Beschwerdeführer wegen der Verletzung seiner Rechte erfolglos das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Deutschland war im Jahr 2020 an elf Entscheidungen des EGMR beteiligt, im Jahr 2019 an insgesamt acht. Verfahren vor dem Gerichtshof sind grundsätzlich öffentlich. Urteile ergehen in den Amtssprachen des Europarats (Englisch und Französisch).

Seit Jahren registriert der EGMR eine hohe Zahl eingehender Beschwerden. Durch eine Reihe von Reformmaßnahmen der letzten Jahre kann der EGMR diese Auslastung zwischenzeitlich besser bewältigen. Zum 31. Dezember 2020 waren gleichwohl über 60.000 Verfahren anhängig.

Der EGMR in 50 Fragen (in deutscher Sprache)

Europarat EGMR (in englischer bzw. französischer Sprache)

Verwandte Inhalte

nach oben